Wer Bürgergeld bezieht, hatte es in letzter Zeit nicht gerade leicht. Viele hatten mit den hohen Lebensmittelpreisen ordentlich zu kämpfen. Auch das Kindergeld ist mit der Erhöhung nur ein geringer Trost.
Umso größer war die Vorfreude bei Bürgergeld-Beziehern auf die Kindergrundsicherung. Diese sollte das Kindergeld ablösen und durch zusätzliche Aufstockungsbeträge für Bedürftige mehr gegen Armut vorgehen. Auch das bisherige bürokratische Antragsverfahren soll wegfallen. Doch die ewigen Ampel-Streitereien bringen das Konzept zum Stocken. Das geht vielen nun zu weit.
Bürgergeld: Schuldzuweisung um Kindergeld-Nachfolger
Im Hinblick auf die Kindergrundsicherung als Kindergeld-Nachfolger wurde in den letzten Wochen viel diskutiert. FDP-Politiker Christian Dürr pochte dazu am Montag (3. April) im ZDF-„Morgenmagazin“ vor allem auf eine einfacheres Antragsverfahren für familienpolitische Leistungen. „Familien, die es schwerer haben, wollen sich nicht mit aktenweise Bürokratie herumschlagen“, findet Dürr. Zurzeit könne verfügbares Geld von Familien nicht abgerufen werden, da das Verfahren „zu bürokratisch ist“.
Prozesse müssten daher digitalisiert und vereinfacht werden, findet Dürr. Für eine umfangreiche Finanzierung der ab 2025 geplanten Kindergrundsicherung hatte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) zwölf Milliarden Euro pro Jahr gefordert. Aber Dürr wetterte dagegen: „Nur mehr Geld auf den Haufen zu legen, bringt nichts.“ Es gehe darum, mit dem vorhandenen Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger auszukommen.
Bürgergeld: Gegenwind für ZDF-Interview
Gegenwind gab es dafür schnell. Auch von Helena Steinhaus, Gründerin des Vereins „Sanktionsfrei“. „Die FDP wird der dreisten Lüge nicht müde, die Kindergelderhöhung käme bei allen Kindern an. Stimmt nicht. Rund 1,9 Millionen Kinder und Jugendliche in Bürgergeld haben NICHTS davon. Es braucht eine Kindergrundsicherung, die Cash auf die Kralle auch bei ihnen ankommt“, teilt sie auf Twitter mit.
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Generell ist recht bekannt, dass das Kindergeld im Bürgergeld wie schon in Hartz 4 auf die Leistungen von Kindern angerechnet wird. Die Elternteile bekommen dementsprechend weniger Geld vom Jobcenter. Heißt also auch für die Kindergeld-Erhöhung, dass diese nicht wirklich bei bedürftigen Familien ankommt.