Neben den Energiepreisen steigen auch die Nebenkostenabrechnungen. Wer Bürgergeld bekommt, muss diese beim zuständigen Jobcenter einreichen. Doch was tun, wenn das Jobcenter die Nachzahlung verweigert?
Immer mehr Bürgergeld-Empfänger beschweren sich deswegen. Die Anträge für die Übernahme von Nebenkostenabrechnungen werden immer wieder mit Ablehnungsbescheiden abgeschmettert. Hier erfährst du, was du dagegen tun kannst.
Bürgergeld: Keine Nebenkostenabrechnung?
Eigentlich sind Jobcenter bei Bürgergeld-Beziehern dazu verpflichtet, die angemessenen Kosten für die Heizung im Rahmen der Unterkunftskosten zu übernehmen, wie das Portal „Gegen Hartz“ angibt. Das steht sogar im Gesetzestext nach § 22 SGB II: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.” Leistungsträger müssen die Mietkosten und die Heizkosten somit übernehmen. Ausnahme ist, wenn die Kosten nicht angemessen nach den Angemessenheitsregeln sind.
Dabei ist die Angemessenheit nur durch die verbrauchte Energiemenge zu prüfen. Dazu zählt nicht der geforderte Heizkostenpreis. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (B 14 AS 60/12 R) hervor.
In solchen Fällen muss die Behörde auffordern, weniger zu heizen oder die Wohnung zu wechseln – ein sogenanntes Kostensenkungsverfahren. Dadurch seien Betroffene ausreichend vor einer möglichen, verweigerten Kostenübernahme gewarnt und aufgeklärt. Dem Bürgergeld-Empfänger sollte dann zunächst die Möglichkeit gegeben werden, Heizkosten einzusparen.
Bürgergeld: So sicherst du die Nebenkostenabrechnung
Häufig versäumen die Jobcenter diese Verpflichtung allerdings. Wurde die Nebenkostenabrechnung trotzdem zurückgewiesen, sollte unbedingt Widerspruch unter Hinweis auf den Gesetzestext eingelegt werden. Dann sind die Chancen auf eine nachträgliche Übernahme höher.
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Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für Menschen, die das Bürgergeld beziehen. Auch Niedrigverdiener, die kaum über dem Bürgergeld-Satz ein Einkommen erhalten, sowie Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher können bei einer Nachzahlungsforderung ebenfalls einen SGB II Antrag stellen.