Es ist ein Thema, dass vielen langjährigen Sparern unter den Nägeln brennt. Wenn du in den 90ern und 2000er Jahren einen Prämiensparvertrag bei der Sparkasse oder einer Volks- und Raiffeisenbank abgeschlossen hast, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dir eine Geldspritze zusteht.
Grund dafür ist eine Klausel, die damals in vielen Prämiensparverträgen enthalten war. Diese Klausel gab der jeweiligen Bank das Recht, einseitig weitgehend frei den Zinssatz anzupassen. Laut BGH absolut unzulässig. Daher hoffen die betroffenen Kunden von Sparkasse & Co. nun auf eine Nachzahlung der Zinsen, die ihnen aufgrund der Klausel durch die Lappen gegangen sind.
Das Oberlandesgericht in Naumburg (Sachsen-Anhalt) hat im Rahmen einer Musterfeststellungsklage nun entschieden, wie diese Nachzahlungen zu berechnen sind.
Sparkasse: Kunden hoffen auf Nachzahlungen
In dem Verfahren ging es um eine Klage gegen die Saalesparkasse. Das Geldinstitut sei verpflichtet, die Prämiensparverträge abzurechnen – und zwar, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch (8. Februar) erklärte, „anhand der Entwicklung der Monatswerte für die Umlaufrendite von börsennotierten Bundeswertpapieren mit acht bis 15 Jahren Restlaufzeit“.
Es ist das erste Mal, dass eine solche Berechnungsvorgabe für die Zinsnachzahlung in einem Massenverfahren festgehalten wurde. Laut Verbraucherzentrale sei das grundsätzlich erst einmal ein Erfolg – und betroffenen Kunden könnten somit sogar Nachzahlungen im vierstelligen Bereich zustehen.
Verbraucherschützer fordern mehr Geld
In den Augen der Verbraucherschützer sollte in vielen Fällen aber noch mehr Geld herausspringen. Doch wenn man nun gegen das Urteil in Revision geht, würde die Sache sogar vor dem Bundesgerichtshof landen.
Mehr News:
Mit Musterfeststellungsklagen wie hier in Naumburg versuchen die Verbraucherzentralen schon seit Monaten, Druck zu machen und die Nachzahlungen zu beschleunigen. (mit dpa)