Dieses Jahr Silvester hat man endlich einmal dran gedacht, den Großeltern eine Karte mit den besten Wünschen fürs Neue Jahr zu schicken. Doch beim Frankieren des Briefumschlags der Schock: weit und breit ist keine Briefmarke zu finden. Seit Ende 2020 ist das bei der Deutschen Post aber kein Problem mehr.
Denn auch Briefmarken können seither online bestellt werden. In der „Post-App“ gekauft, muss nur noch der achtstellige Code, wie gewohnt, oben rechts auf den Briefumschlag geschrieben werden. Einziger Nachteil der „mobilen Briefmarke“: Sie ist nur 14 Tage gültig. Zumindest bislang, denn ein Urteil des Landesgerichts Köln hat die Frist der Deutsche Post als rechtswidrig erklärt.
Deutsche Post: Gericht stoppt verkürzte Frist
Für Konsumenten sind Verjährungsfristen nicht neu. So ist die allgemeine dreijährige gesetzliche Frist der Verjährung allseits bekannt. Umso absonderlicher ist die Entscheidung der Deutschen Post, die Befristung auf 14 Tage zu verkürzen. Zu absonderlich – urteilte das Landesgericht Köln einem Bericht der Anwaltskanzlei „WBS LEGAL“ zufolge.
Die extreme Verkürzung der Gültigkeitsdauer stelle eine „unangemessene Benachteiligung“ der Verbraucher dar, erklärte das Gericht. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Deutsche Post: Noch kein Ende um Frist-Streit
Die Deutsche Post hat sich nach dem Urteil allerdings noch nicht geschlagen gegeben. Dem Bericht der Kanzlei zufolge soll die Post Berufung gegen das Urteil eingelegt haben. Der Frist-Streit wird daher in naher Zukunft beim Oberlandesgericht in die nächste Runde gehen.
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Denn das Postunternehmen behaart weiterhin auf ihre 14-Tage-Frist und begründet sie laut „WBS LAGAL“ mit der Vermeidung von langen Codes und der hohen Missbrauchsgefahr. Argumente, die vor dem Landesgericht Köln jedoch nicht überzeugten. Jetzt muss das Oberlandesgericht Köln eine Entscheidung fällen. Für Kunden der Post bleibt deshalb erst einmal die 14-Tage-Frist bestehen. (msk)