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Kindergeld wird gestrichen – wenn Familien diesen Fehler machen

Das Kindergeld wird 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Kind erhöht. Wenn Eltern den Zuschuss für ihr volljähriges Kind beantragen, müssen sie das beachten.

Wer Kindergeld für volljährige Kinder beantragen möchte, muss einige Regeln beachten!
© IMAGO / MiS

Kindergeld beantragen: So einfach geht’s

Jede Familie hat Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommt man das Geld nicht einfach so. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Wie das geht und welche Nachweise ihr erbringen müsst, erklären wir.

Auch im nächsten Jahr sind viele Familien wieder dringend auf die Finanzspritze des Staates angewiesen. Die gute Nachricht: Die Bundesregierung hat versprochen, dass das Kindergeld 2023 erhöht wird.

Um den Unterhalt, die Betreuung und Ausbildung eines Kindes zu gewährleisten, können sich Familien künftig über 250 Euro pro Kind freuen. Doch aufgepasst: In manchen Fällen hast du kein Recht auf Kindergeld.

Kindergeld: In diesen Fällen gibt es den Zuschuss

Die Bundesagentur für Arbeit teilt mit, unter welchen Voraussetzungen man als Eltern Kindergeld erhält. So muss das Kind „unter 18 sein“, „im Haushalt leben“ oder „regelmäßig“ von den Eltern versorgt werden. Ganz wichtig zu beachten: Der Wohnort muss in Deutschland sein, um einen Anspruch auf das Kindergeld zu haben.

Doch auch Kinder über 18 haben ein Recht auf Kindergeld – allerdings bis maximal 25, danach ist Schluss mit der staatlichen Finanzspritze. Aber auch hier müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So erhält man zum Beispiel Kindergeld, wenn das volljährige Kind zum „ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert“. Aber auch während einer zweiten Ausbildung kann Kindergeld bezogen werden, vorausgesetzt das Kind übt einen Minijob aus oder arbeitet bis zu 20 Wochenstunden.

Auch zwischen Schule und einem möglichen Ausbildungs- oder Studienbeginn haben Eltern ein Recht auf Kindergeld. Diese Übergangszeit darf aber nur vier Monate umfassen. Auch bei einem Praktikum oder einem Freiwilligendienst gibt es den staatlichen Zuschuss.

Kindergeld: Das müssen Eltern beachten!

Doch was passiert, wenn das volljährige Kind keine Arbeit oder Ausbildung hat, also sozusagen als arbeitslos gilt? In diesem Fall muss der Familienkasse nachgewiesen werden, dass sich das Kind um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht hat. „Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht“, heißt es von Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Auch bestehe laut §32 Einkommenssteuergesetz für ein über 18 Jahre altes Kind Anspruch auf Kindergeld, das „noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist“. Ein Kind gilt dann als arbeitssuchend, wenn es gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich die Tatsache einer künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit anzeigt.


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Wenn Eltern Kindergeld für Kinder ab 18 Jahren beantragen, müssen sie sich also merken, dass sie die „aktuelle Lebenssituation ihres Kindes belegen“ müssen. Welche Unterlagen die Familienkasse genau verlangt, findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Auch Veränderungen wie ein Studien- oder Ausbildungsabschluss oder aber auch ein Abbruch müssen der Familienkasse gemeldet werden.