Dass „Schwarzfahren“ in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist, ist bekannt. In NRW wurde eine Frau deshalb jetzt zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die „Hartz 4“-Bezieherin konnte sich ein Ticket einfach nicht leisten.
Die Folgen der Inflation hätten Gisa M. zu diesem Schritt gezwungen, sagt sie. Deshalb fordern Prominente nun in einem offenen Brief ihre Freilassung. Sie machen sich große Sorgen um die Schwarzfahrerin.
NRW: Schwarzfahren kostet „Hartz 4“-Empfängerin die Freiheit
Das genaue Urteil des Landesgerichts Düsseldorf vom 4. Dezember besagt sogar eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren. Die müsse Gisa M. ableisten, weil sie elf Mal ohne gültiges Ticket mit der Bahn gefahren ist. Ein Teil dieser Strafe wurde nun weiterhin zur Bewährung ausgesetzt. Doch für zweimaliges Schwarzfahren soll die 56-Jährige sechs Monate in der Justizvollzugsanstalt Willich II. absitzen.
Nun haben sich viele Künstler, Wissenschaftler, Gewerkschafter, Juristen, Kirchenvertreter und Prominente sowie viele Düsseldorfer mit dem Verein Fifty-Fifty zusammengesetzt, um für ihre Freilassung zu kämpfen. In einem offenen Brief appellieren sie gemeinsam an Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), sich für eine Begnadigung stark zu machen. In dem Schreiben sorgen sich die Menschen, dass „die Haft das Leben bedroht, das Gisa sich in den letzten Jahren aufgebaut hat und damit auch ihre therapeutischen Erfolge“.
Zahlreiche Menschen fordern die Freilassung von Gisa M.
Die Ex-Düsseldorferin hat ein bewegtes Leben hinter sich. Jahrelang lebte sie auf der Straße und war von Heroin abhängig. Inzwischen sei sie von den Drogen weg und nehme an einem Methadonprogramm teil. Um beispielsweise zu der Methadonambulanz zu kommen, fuhr sie mit der Bahn. Geld für ein Ticket hatte die „Hartz 4“-Empfängerin nicht.
„Die aktuellen Teuerungen verschärfen die Lebenssituation armer Menschen noch einmal zusätzlich und belasten die von Armut betroffenen Menschen schwer. Insbesondere arme Menschen bleibt daher häufig nichts anderes übrig, als ohne Fahrschein mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren“, so die Erklärung des gemeinnützigen zur Unterstützung von Obdachlosen Fifty-Fifty. Daher fordert der offene Brief zudem, dass der Paragraf 265a abgeschafft werden soll. Darin heißt es, dass Menschen ohne Ticket Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen drohen. Zudem stünde es nicht im Verhältnis dazu, wie viel die Haftunterbringung von Gisa M. für den Steuerzahler koste.
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Deshalb setzt sich Fifty-Fifty zusammen mit vielen anderen Menschen für einen Gnadenersuch der ehemaligen Obdachlosen ein. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Antrag auf „Therapie statt Strafe“ für Gisa M. bereits abgelehnt. Noch steht eine Entscheidung der Gnadenstelle des Landgerichts Düsseldorf aus.