Viele Menschen, denen eine Grundsicherung zustehen würde, beantragen diese nicht. Bei vielen geschieht dies aus Scham, oft mangelt es aber an Infos. Hier ein Überblick.
Dortmund.
Viele Menschen, denen eine Grundsicherung zustehen würde, beantragen diese nicht. Bei vielen geschieht dies aus Scham (die WR berichtete), oft mangelt es aber an Infos. Hier ein Überblick:
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
Jeder über 65 Jahren und alle dauerhaft voll Erwerbsgeminderten ab 18. Jahren, die – so die Faustregel – weniger zum Leben haben als ein Hartz IV Empfänger.
Wie wird das berechnet?
Für eine Einzelperson werden 374 Euro angesetzt, für zusammenlebende Partner insgesamt 674 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Warmmiete in einer angemessenen Wohnung sowie mögliche Pflichtbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.
Gibt es weitere Sonderregelungen?
Ja, Schwangere erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche 63 Euro mehr, ebenfalls Gehbehinderte. Alleinerziehende sowie Menschen, die aufgrund einer Erkrankung auf Spezialkost angewiesen sind, erhalten ebenfalls eine individuell zu berechnende Zulage, Mieter die ihr Wasser elektrisch erwärmen auch.
Was ist mit Kindern?
Im Haushalt lebende Kinder erhöhen den Satz je nach Alter: 14- bis 25-Jährige 287 Euro, 7- bis 13-Jährige 251 Euro, Kinder bis zum 6. Lebensjahr 215 Euro.
Wie wird die Grundsicherung berechnet?
Den Ansprüchen werden Einkommen und Vermögen entgegen gesetzt. Also die gesetzliche, betriebliche oder privat finanzierte Rente. Zudem Einkommen aus Kapital, Wertpapieren oder Vermietung. Bei geringfügiger Beschäftigung können 30 Prozent – maximal 187 – Euro behalten werden, der Rest wird angerechnet. Auch Wohngeld wird berücksichtigt. Vom Einkommen werden Werbungskosten sowie Beiträge für vorgeschriebene Versicherungen abgezogen.
Nicht angerechnet werden gesetzliche Zahlungen für die Kindererziehung oder eine Grundrente beziehungsweise Leistungen für körperliche Schäden.
Wie wird der individuelle Satz ermittelt?
Anspruch und Einkommen werden gegenübergestellt. Ist der Anspruch höher, gibt es den Differenzbetrag.
Was ist mit Vermögen?
Das wird angerechnet. Lebens- oder Sterbegeldversicherungen müssen zu Geld gemacht werden. Das gilt auch für Luxusgüter, Autos und eingeschränkt für Haus und Grund. Selbst genutzte Immobilien können behalten werden, wenn sie nicht mehr Wohnfläche als 130 (Haus) oder 120 (Wohnung) Quadratmeter haben. Geldvermögen ist bis 2300 Euro für Alleinstehende und 2915 Euro für Paare erlaubt. Für jeden weiteren zu versorgenden kommen 256 Euro hinzu.
Welche Wohnung gilt für Mieter als „angemessen“?
Bei Alleinstehenden sind das 50 Quadratmeter, bei zwei Personen 60, bei drei 75, bei vier 90. Alternativ kann auch für jede im Haushalt lebende Person ein eigenes Zimmer angesetzt werden. Ist die Wohnung größer, werden die Kosten dafür für längstens sechs Monate gezahlt. In der Zeit kann eine kleinere Wohnung gesucht werden. Ausziehen muss niemand, aber zusätzliche Kosten werden dann selbst gezahlt.
Haften Kinder oder Eltern?
Nur, wenn eines von ihnen mehr als 100 000 Euro Jahreseinkommen hat. Sonst nicht. Auch Wohneigentum bleibt als Erbe erhalten.
Wo gibt es Anträge?
Beim örtlichen Sozialamt oder der Rentenversicherung. Die schickt Formulare bei kleinen Renten sogar oft selbsttätig zu.