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Schlechte Chancen für Tricks bei der Steuererklärung

Schlechte Chancen für Tricks bei Steuererklärung

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Foto: ddp/Jens-Ulrich Koch

Berlin. 

Bei der Steuererklärung gerät so mancher Steuerzahler in Versuchung, seine Schuld beim Fiskus zu drücken. Doch viele beliebte Versuche sind nicht nur rechtswidrig, sondern können auch schnell auffliegen. Diese Tricks kennen auch die Finanzbeamten zur Genüge:

Fahrtkosten

Den Weg zur Arbeit künstlich zu verlängern, um höhere Fahrtkosten von der Steuer absetzen zu können, erscheint manchem reizvoll. Doch das Finanzamt kommt dem meist auf die Schliche. Denn mit einem Routenplaner lässt sich die Strecke schnell nachrechnen. Außerdem kennen sich die Beamten der örtlichen Finanzämter oft gut aus. Ein Umweg zur Arbeit wird nur anerkannt, wenn die Strecke verkehrsgünstiger und schneller ist. Die Beamten werden auch schnell stutzig, wenn Steuerzahler mehr als die üblichen rund 220 Arbeitstage pro Jahr angeben.

Buchquittungen

Mancher Steuerzahler reicht grundsätzlich jede Buchquittung ein. Doch Krimis oder Liebesromane als Fachliteratur absetzen zu wollen, kann schief gehen: Anhand der Buchnummer (ISBN) können die Beamten herausfinden, um welches Buch es sich tatsächlich handelt.

Arbeitszimmer

Beliebt ist der Versuch, Kinder- oder Gästezimmer als Arbeitsraum abzusetzen. Es kann aber passieren, dass das Finanzamt vorbeischaut. Und dann müssen hektisch verdächtige Möbel verrückt werden – und der Beamte wird genau nach verräterischen Spuren schauen.

Bewerbungskosten

Auch wer hohe Kosten für einen weiten Fahrtweg zum angeblich potenziellen Arbeitgeber ansetzt, muss sich auf kritische Nachfragen gefasst machen.

Wertpapiergewinne

Sparer und Aktienanleger teilen ihre Gewinne nur ungern dem Fiskus mit. Es lohnt sich jedoch nicht, Einnahmen zu verschweigen – auch nicht, wenn sie im EU-Ausland erzielt wurden. Die Beamten können die obligatorische Jahresbescheinigung der Banken über alle steuerpflichtigen Wertpapiergeschäfte anfordern. Ausländische Geldhäuser melden Zinserträge automatisch den deutschen Finanzbehörden.

Weiterbildung

Wer vom Arbeitgeber ein Fortbildungsseminar bezahlt bekommt, der darf die Kosten nicht auch noch von den Steuern abziehen. Finanzbeamte werden misstrauisch, wenn ein Arbeitnehmer angeblich eine mehrere tausend Euro teure Weiterbildung aus eigener Tasche finanziert hat. Auch wer Dienstreisen, die der Arbeitgeber zahlt, absetzen will, muss aufpassen: Schaut das Finanzamt beim Arbeitgeber vorbei, kann so etwas schnell auffliegen.

Konto für Kinder

Eltern versuchen manchmal, Steuern auf Kapitalerträge zu umgehen, indem sie Geldvermögen auf die Kinder übertragen. Diese können nämlich einen eigenen Sparerfreibetrag geltend machen. Aber Achtung: Das Geld darf nicht nur zum Schein übertragen werden. Die Eltern dürfen keinen Zugriff für eigene Zwecke mehr haben. (afp)