Der Medienunternehmer Leo Kirch ist tot. Er starb in München im Alter von 84 Jahren. Kirch gehörte einst eines der größten Medienimperien in Deutschland, unter anderem mit den Kanälen ProSieben, Sat.1 und dem Bezahlsender Premiere, dem heutigen Sky.
Berlin.
Der Medienunternehmer Leo Kirch ist tot. Er starb am Donnerstagvormittag in München im Alter von 84 Jahren. „Unser geliebter Ehemann, Vater, Bruder, Dr. Leo Kirch, ist heute im Kreise seiner Familie friedlich verstorben. Wir sind sehr traurig!“, teilte seine Familie mit. Kirch gehörte einst eines der größten Medienimperien in Deutschland, unter anderem mit den Kanälen ProSieben, Sat.1 und dem Bezahlsender Premiere, dem heutigen Sky.
Der gebürtige Würzburger hatte mit Kinofilmrechen gehandelt, ehe er sich an der Gründung des Fernsehsenders Sat.1 beteiligte und zur beherrschenden Figur des Privatfernsehens aufstieg. Er baute die Kirch-Gruppe auf. Sein groß angelegter Plan, gemeinsam mit dem Bertelsmann-Konzern (Eigentümer von RTL) einen digitalen Bezahlsender aufzubauen, scheiterte 1990 am Einspruch der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamts.
Eine der größten Unternehmenspleiten Deutschlands
Im Jahr 2001 brachte ihn die Rückforderung eines Kredits von 900 Millionen Mark durch die Dresdner Bank in Schwierigkeiten. Im April 2002 meldete die Kirch Media AG Insolvenz an, wenige Monate später auch die Dachgesellschaft Taurus-Holding und andere Kirch-Beteiligungen. 2007 kehrte Kirch ins Mediengeschäft zurück mit der Beteiligung an der EM.Sport Media, später in Constantin Media umbenannt.
Die Insolvenz des Kirch-Konzerns 2002 war eine der größten Unternehmenspleiten Deutschlands. Kirch macht den damaligen Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer dafür verantwortlich und forderte Schadenersatz in Milliardenhöhe. Breuer hatte in einem Interview Kirchs Kreditwürdigkeit in Zweifel gezogen.
Kirch lebte zurückgezogen mit seiner Frau Ruth in München. Er hinterlässt einen Sohn.
Die Kirch-Prozesse – Eine Übersicht
Seit der Pleite seines Film- und Fernsehkonzerns im April 2002 hatte Leo Kirch die Deutsche Bank mit Schadenersatzklagen und Strafanzeigen überzogen. Der damalige Bankchef Rolf Breuer habe ihn gezielt in die Insolvenz getrieben, als er seine Kreditwürdigkeit in einem Fernsehinterview im Februar 2002 bezweifelte, lautete Kirchs These.
Der Bundesgerichtshof gab Kirch im Januar 2006 teilweise Recht: Die Deutsche Bank habe der Kirch-Printbeteiligung GmbH seinerzeit einen Kredit gegeben, und der Bankchef habe mit seiner Aussage über einen Kunden pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt. Deshalb stehe der Kirch-Printbeteiligung grundsätzlich Schadenersatz zu. Ob und in welcher Höhe ein Schaden entstand, mussten die Instanzen klären.
Das Landgericht München aber lehnte die Klage der Kirch-Printbeteiligung auf 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz im Februar 2011 ab. Kirch kündigte sofort Berufung an.
„Sittenwidrig vorsätzlich geschädigt“
Eine zweite Klage über zwei Milliarden Euro reichte ein Pool von 17 anderen Kirch-Firmen ein, die keine Kreditbeziehung mit der Deutschen Bank hatten. Sie behaupten aber, sie hätten damals mit der Bank über eine Geschäftsbeziehung verhandelt und damit ebenfalls schon Anspruch auf Breuers Verschwiegenheit gehabt. Außerdem habe die Bank Kirch gezielt in die Pleite getrieben und damit „sittenwidrig vorsätzlich geschädigt“. Das Landgericht lehnte auch diese Klage ab, in zweiter Instanz verhandelte das Oberlandesgericht München darüber.
Eine Geschäftsbeziehung verneinten dann die Richter des Oberlandesgerichts. Ob die Bank Kirch aber sittenwidrig vorsätzlich schaden wollte, um Kasse zu machen, sollte die Vernehmung von Bankchef Josef Ackermann, der Verlegerin Friede Springer und anderen prominenten Zeugen zeigen. Den Vorschlag des Gerichts, die Bank solle Kirch 775 Millionen Euro zahlen und Kirch dafür sämtliche Klagen vom Tisch nehmen, lehnte Ackermann ab.
Ackermanns Vorgänger Breuer musste sich in einem Strafprozess wegen versuchten Prozessbetrugs durch Falschaussage verantworten. Die Staatsanwaltschaft München warf ihm vor, in einem ersten Zivilprozess 2003 die Richter des Oberlandesgerichts belogen zu haben: „Bewusst wahrheitswidrig“ habe er bestritten, vor dem Interview 2002 interne Kenntnisse über die Kirch-Kredite gehabt zu haben. (dapd/afp)