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Arbeitszimmer ab 2011 wieder steuerlich absetzbar

Arbeitszimmer ab 2011 wieder steuerlich absetzbar

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Foto: ddp

Berlin. 

Beschäftigte, die von ihrem heimischen Arbeitszimmer aus arbeiten, können dieses ab dem neuen Jahr wieder von der Steuer absetzen. Dies sieht das heute vom Bundesrat beschlossene Jahressteuergesetz vor. Außerdem wird die Lohnsteuerkarte abgeschafft.

Hunderttausende Steuerzahler können ihr häusliches Arbeitszimmer ab dem kommenden Jahr wieder von der Steuer absetzen. Das sieht das Jahressteuergesetz vor, dem der Bundesrat am Freitag zustimmte. Ab 2011 sollen damit Beschäftigte, die zu Hause ein Arbeitszimmer haben und vom Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz gestellt bekommen, ihre Kosten bis maximal 1250 Euro von der Steuer absetzen können.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Streichung des Steuervorteils für Arbeitszimmer Ende Juli für rechtswidrig erklärt. Damit bekommen auch all jene Betroffenen nachträglich Geld vom Finanzamt zurück, die seit 2007 gegen die Neuregelung Einspruch eingelegt hatten. Von der Regelung profitieren vor allem Lehrer, die oft keinen Arbeitsplatz in der Schule haben und zu Hause arbeiten. Auch Handelsvertreter und andere Berufsgruppen, die nicht im Büro arbeiten, sind oft betroffen.

Lohnsteuerkarte ab 2012 überflüssig

Das Jahressteuergesetz sieht außerdem die Abschaffung der Lohnsteuerkarte vor. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält zunächst für das kommende Jahr ihre Gültigkeit. Ab 2012 dann werden die für die Berechnung der Lohnsteuer notwendigen Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt, die Arbeitgeber können sie von dort abrufen.

Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss zum Finanzamt. Dieses stellt dann für den Übergangszeitraum bis 2012 eine Ersatzbescheinigung aus. Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, die 2011 eine zweite Lohnsteuerkarte benötigen. Für dieses Jahr stellen noch die Gemeinden Zweitkarten aus. (afp)