Anleger, die sich vom Finanzdienstleister AWD um insgesamt 750.000 Euro betrogen sehen, sind mit ihrer Klage gescheitert. Nach der Vernehmung des früheren AWD-Chefs Carsten Maschmeyer sah das Oberlandesgericht Köln keine Anhaltspunkte, dass überhöhte Provisionen gezahlt wurden.
Köln.
Das Oberlandesgericht Köln hat Schadenersatzklagen
von 16 Anlegern gegen den Finanzdienstleister AWD
in Höhe von 750.000 Euro zurückgewiesen. In der Vernehmung des früheren AWD-Chefs Carsten Maschmeyer und anderer Zeugen habe das
Gericht keinen Beleg für die von den Klägern behaupteten überhöhten
Provisionszahlungen gefunden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag.
Die Kläger hatten in den 90er-Jahren Anteile an einem Immobilienfonds
erworben, der jedoch die Renditeerwartungen nicht erfüllte. Vor Gericht bemängelten sie neben den überhöhten Provisionszahlungen die unrealistischen Renditeberechnungen im Fondsprospekt und eine unklare Darstellung der „weichen Kosten“. Sie forderten deshalb eine Rückabwicklung des Geschäfts.
Nach Überzeugung des Gerichts sind die Ansprüche der Kläger jedoch
verjährt. Zudem sei der Prospekt nicht fehlerhaft gewesen. Die Angaben seien
hinreichend nachvollziehbar, urteilte der Senat. Er ließ die Revision zum
Bundesgerichtshof nicht zu. Dagegen können die Kläger allerdings
Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. (dapd)