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Oberhausen will nun doch Bettensteuer für Touristen einführen

Oberhausen will nun doch Bettensteuer für Touristen

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Bettensteuer Foto: Ute Gabriel
Mehrere Hunderttausend Euro an Einnahmen sind im Oberhausener Haushalt eingeplant. Die genaue Höhe der Steuer, die ab 2016 eingeführt werden soll, ist jedoch noch unbekannt. Das Bundesverwaltungsgericht legt Bedingungen für die neue Abgabe fest. Hotels und Steuerzahler protestieren gegen die Abgabe.

Oberhausen. 

Touristen, die in einem Oberhausener Hotel übernachten, will die Stadt nun doch mit der Bettensteuer, die offiziell Kulturförderabgabe heißt, zur Kasse bitten.

Nach längerer Wartezeit auf ein wichtiges Urteil zu dieser neuen Abgabe, die in großen Kommunen wie Berlin und Köln schon erhoben wird, plant Oberhausen nun, die umstrittene Bettensteuer einzuführen. „Die Abgabe wird wie im Haushaltssanierungsplan vorgesehen kommen“, sagte Kämmerer Apostolos Tsalastras der WAZ. „Die Bettensteuer hilft, die hervorragenden Kultur- und Freizeiteinrichtungen zu erhalten und so die Stadt weiter attraktiv für Touristen zu halten.“

„Die Bettensteuer ist tourismus-feindlich“

Ein genaues Datum nannte er zwar noch nicht, doch es ist davon auszugehen, dass diese Steuer auf Touristen in Oberhausen ab 2016 zukommt. Geschäftsreisende sollen von der Abgabe ausgenommen werden. Berechnet wird die Hotelsteuer auf den Übernachtungspreis. Das Rathaus schlug dem Rat ursprünglich vor, hier fünf Prozent Steueraufschlag zu nehmen. Das muss aber nicht so kommen.

Kassieren müssen die Summen bisher die Hoteliers selbst von ihren Gästen, um sie dann der Stadt weiterzuleiten – nicht nur deshalb wird diese unangenehme Aufgabe vom Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Nordrhein abgelehnt: „Die Bettensteuer ist tourismus-feindlich“. Die Hoteliers befürchten, dass Gäste künftig um Oberhausen eher einen weiten Bogen machen.

Mehrere Hunderttausend Euro im Jahr

Mit der Bettensteuer will Oberhausen mehrere Hunderttausend Euro im Jahr in ihre leeren Kassen spülen. Bei einer 5-Prozent-Abgabe würde dies 650.000 Euro an zusätzlichen Einnahmen im Jahr ausmachen.

Schon 2013 wollte Oberhausen diese Steuer nach dem Vorbild Köln einführen. Die Idee lag aber schnell wieder auf Eis, weil Hoteliers gegen diese Steuerpraxis im Fall Dortmund klagten. Oberhausen wollte das Urteil abwarten, um dann zu handeln. Tatsächlich gewannen die Hoteliers, weil die Richter am Bundesverwaltungsgericht bemängelten, dass die Dortmunder die Steuern beim Hotelier abkassieren statt direkt beim Gast. Dortmund will dies nun entsprechend ändern; Oberhausen will die Steuer nach den im Urteil formulierten Bedingungen erheben.

Geschäftsreisende benötigen Bescheinigung

Informieren will sich Tsalastras über die Abgabepraxis aber auch in anderen Bundesländern. In Hamburg etwa wurde die „Kulturtaxe“ Anfang 2013 eingeführt. „Wir wollen Erfahrungen sammeln, wie andere Städte die Abgabe organisieren, welche Formulare Gäste etwa ausfüllen müssen“, sagt Tsalastras.

Geschäftsreisende müssen ihrem Hamburger Hotelier eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, um von der Taxe befreit zu werden.