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Oberhausen: 12-jähriges Mädchen mit Messer auf Spielplatz – Polizei muss schießen

Was für eine dramatische Situation: Weil eine 12-Jährige auf einem Spielplatz in Oberhausen mit einem Messer hantiert, muss die Polizei schießen.

Oberhausen: 12-Jährige hantiert mit Messer auf Spielplatz.
© IMAGO/Daniel Scharinger

Das ist die Stadt Oberhausen

Oberhausen im westlichen Ruhrgebiet zählt zu den größten Städten der Region und war einst bekannt für seine Stahlproduktion. Wir stellen dir die Stadt vor.

Am Dienstagnachmittag (9. Juli) soll es zu einer gefährlichen Situation auf einem Spielplatz in Oberhausen gekommen sein. Ein erst 12 Jahre altes Mädchen hantierte mit einem Messer herum. Auch andere Kinder waren anwensend.

Die Situation spitzte sich anscheinend so zu, dass die eintreffende Polizei zur Waffe greifen musste. Eine Beamtin gab wohl sogar zwei Schüsse ab.

Oberhausen: 12-Jährige spielt mit Messer – Polizei muss schießen

Gegen 15.30 Uhr am Dienstag (9. Juli) wurde die Polizei zu einem Einsatz in Oberhausen gerufen. Auf einem Spielplatz im Stadtteil Osterfeld-Ost soll ein erst 12-jähriges Mädchen mit einem Messer hantiert haben. Als die Beamten eintrafen, entdeckten sie eine Gruppe von Kindern sowie das Mädchen mit dem Messer. Doch selbst als die Polizei vor Ort war, soll sie es nicht niedergelegt haben und sogar auf die Beamten in bedrohlicher Weise mit dem Messer in der Hand zugegangen sein.

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Die 12-Jährige wurde aufgefordert, stehenzubleiben. Doch auch das half nicht. Sie näherte sich weiterhin der Polizei. Daraufhin sah sich eine Beamtin gezwungen, einen Warnschuss in die Luft abzugeben. Doch auch jetzt lief das Mädchen auf dem Spielplatz in Oberhausen unbeirrt weiter. Daher erfolgte ein zweiter Warnschuss. Dieser zeigte Wirkung und irritierte die 12-Jährige kurzfristig, so dass sie unverletzt überwältigt werden konnte.

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Das Verfahren gegen das Mädchen wird nun geprüft

Dabei half auch ein unbeteiligter Zeuge, der sich dem Mädchen von der Seite nähern konnte.


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In der Meldung der Polizei Oberhausen heißt es: „Das Verfahren wurde der zuständigen Dezernentin der Staatsanwaltschaft Duisburg für psychisch auffällige Straftäter und Straftäterinnen zur Prüfung eines Anfangsverdachts vorgelegt.“