Eine Kundin eines Edeka wollte in Oberhausen nur mal schnell einkaufen gehen. Doch am Ende musste sie viel mehr Geld dalassen als gedacht.
Doch der Ärger kam nicht im Supermarkt. Als die Kundin von Edeka ihre Einkaufstüten ins Auto packen wollte, traute die Frau aus Oberhausen ihren Augen kaum.
Edeka in Oberhausen: Kundin wird DESHALB zur Kasse gebeten
An ihrer Windschutzscheibe wehte ein Knöllchen der Stuttgarter Firma Park & Control im Wind, mit der Aufforderung 30 Euro für Parken ohne Parkscheibe. Dabei hatte die Oberhausenerin links oben an der Frontscheibe ihres Autos eine funktionierende elektronische Parkscheibe kleben, wie sie gegenüber der „WAZ“ berichtete.
„Für mich ist es unverständlich, dass die Geschäfte mit solchen Praktiken einverstanden sind und Kunden vergraulen“, sagt die verärgerte Edeka-Kundin. Und weiter: „Es muss doch bessere Möglichkeiten geben, Langzeitparker und sonstige widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu erfassen.“
Edeka in Oberhausen: Überwachungsdienstleister werden immer mehr
An immer mehr Supermärkten werden große Schilder aufgestellt, auf denen die Kunden aufmerksam gemacht werden, dass bei nicht korrekter Auslegung einer Parkscheibe zur Kasse gebeten werden. Zur Überprüfung werden Überwachungsdienstleiste wie Park & Control engagiert.
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Wie die „“ von dem Unternehmen erfahren hat, soll es in Oberhausen bis zu zehn Objekte geben, die Fremd- oder Dauerparkern auf die Schliche kommen wollen. Darunter seien jedoch nicht nur Parkplätze von Supermärkten, sondern auch von Mehrfamilienhäusern und Firmen.
Edeka in Oberhausen: Parken ohne Parkscheibe kann richtig teuer werden
Die Möglichkeit einen Kulanzantrag zu stellen besteht. Jedoch gibt es keine einheitliche Regelung, vielmehr wird von Fall zu Fall entschieden. Grambau glaubt, dass vielen diese Mühe am Ende nicht wert ist und sie deshalb lieber direkt bezahlen. „Wegen des Aufwands, Widerspruch erstellen, faxen, mailen sowie nähere Infos im Internet abrufen, erhöht sich natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass Betroffene um des lieben Friedens willen die Strafe zahlen“, schrieb sie.
Sollte der Antrag nicht stattgegeben werden, kommen die Betroffenen um eine Geldstrafe von 30 Euro nicht herum. Bei Verzug erhöht sich der Betrag immer weiter. (cg)