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Barmer in Oberhausen zahlt Krankengeld nicht

Barmer in Oberhausen zahlt Krankengeld nicht

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Foto: dpa-infografik
Oberhausenerin wirft der Krankenkasse eine mangelhafte Informationspolitik vor. Kassensprecherin betont: Die Krankenscheine weisen eine Lücke auf.

Oberhausen. 

„Meine Krankenkasse weigert sich, mein Krankengeld zu zahlen und nebenbei erfahre ich auch noch, dass ich gar nicht mehr versichert bin.“ Claudia Frömmer ist verzweifelt. Sie ist zurzeit arbeitslos gemeldet. Ende August ist sie am Fuß operiert worden. Seit dem 5. Oktober hat sie Anspruch auf Krankengeld. Der Barmer GEK wirft sie eine mangelhafte Informationspolitik vor.

Die Oberhausenerin erzählt: „Ich bin seit dem 1. Februar arbeitslos gemeldet. Am 24. August dieses Jahres sei sie am Fuß operiert worden. „Bis zum 4. Oktober war ich noch bei der Agentur gemeldet und ab dem 5. Oktober habe ich Anspruch auf Krankengeld.“ Dieses sei seitens der Agentur für Arbeit auch sofort der Barmer mitgeteilt worden. „Mein Arzt hatte mich bis zum 9. Oktober krankgeschrieben“, berichtet Frömmer weiter.

Anspruch auf Krankengeld verfallen

Am 16. Oktober sei sie dann mit ihrem ersten Auszahlungsschein in der Praxis gewesen, um ihn ausfüllen zu lassen. „Einen gelben Krankenschein gibt es ab der sechsten Woche ja nicht mehr und bei der Barmer hat man mir mitgeteilt, dass ich Krankengeld nur rückwirkend bekomme.“

Durch die entstandene Lücke vom 10. bis zum 15. Oktober sei ihr Anspruch auf Krankengeld verfallen, habe man ihr mitgeteilt. Claudia Frömmer stellt verärgert fest: „Da ich seitens der Barmer in der ganzen Zeit nicht einmal aufgeklärt worden bin, wie das mit den Auszahlungsscheinen für das Krankengeld funktioniert, stehe ich nun ohne Geld und ohne Versicherung da!“

Vom Vorgehen der Kasse enttäuscht

Sie sei seit 1992 bei der Barmer versichert und „bislang noch nie so lange krank gewesen“. Von dem Vorgehen ihrer Kasse sei sie sehr enttäuscht. „Ich habe jetzt erst einmal einen Anwalt eingeschaltet und Widerspruch eingelegt.“

Für die Barmer GEK bestätigt Birte Schwarz: Krankengeld werde anhand eines Auszahlungsscheines rückwirkend übernommen. Claudia Frömmer sei zunächst bis zum 3. September krankgeschrieben gewesen. „Es folgten weitere Krankmeldungen – zuletzt bescheinigte der Arzt die Arbeitsunfähigkeit bis zum 13. November. Ende Oktober aber hätten die Mitarbeiter der Kasse festgestellt, dass ein Krankenschein für den 10. bis einschließlich 15. Oktober fehlte. Man habe sich umgehend mit der Versicherten in Verbindung gesetzt. „Frau Frömmer teilte uns dann am 30. Oktober mit, dass sie während des betreffenden Zeitraumes nicht beim Arzt gewesen sei.“

Krankengeld dürfe jede Kasse nur bei einer lückenlosen Krankmeldung auszahlen. „Wir haben sofort geprüft, ob hier eine Ausnahme greift“, sagt Schwarz. Doch es habe keine ärztliche Begründung für das Fernbleiben der Praxis gegeben.

Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen

Ohne Krankengeldbezughat Claudia Frömmer keinen Anspruch auf eine beitragsfreie Krankenversicherung. Deshalb habe die Barmer sie über die Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung über ihren Ehepartner ebenso informiert wie über eine freiwillige Versicherung bei der Barmer, so Birte Schwarz.

Das Bundessozialgericht(BSG) hat mit Urteil vom 4. März 2014 (B 1 KR 17/13 R) unterstrichen, dass Versicherte nur Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen.


Informationenzum Krankengeld sind unter anderem online zu finden unter: barmer-gek.de/a000070.