Auch wer keine Benachrichtigung zum Ratsbürgerentscheid über die Straßenbahnlinie 105 am Sonntag, 8. März, erhalten hat, kann abstimmen. Darauf weist Wahlamtsleiter Jürgen Ludwiczak hin. Anwohner der Hohe Straße in Klosterhardt hatten beklagt, dass sie keine Benachrichtigung erhalten hätten. Gleiches gelte für Personen an der Hartmannstraße. Ludwiczak bestätigt, dass sich „eine Handvoll Personen gemeldet“ habe. „Unsererseits liegt allerdings kein Fehler vor. Wir haben eine komplette Liste aller Abstimmungsberechtigten an den Dienstleister geschickt. Im Gegenzug hat uns die Post eine Liste gemailt, wer alles eine Benachrichtigung bekommen hat. Beide Listen wurden abgeglichen und stimmen überein.“ Abstimmungsberechtigt ist, wer am 8. März Deutscher oder EU-Bürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit drei Monaten in Oberhausen wohnt.
Auch ohne Nachricht abstimmen
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