Mülheim.
In der Corona-Pandemie gelten beim Friseur besondere Regeln – natürlich auch in Mülheim. Doch HIERMIT hätte eine Kundin nicht gerechnet.
Eine Frau aus Mülheim freute sich darauf, ihre Haare mal wieder beim Friseur in Form bringen zu lassen. Doch das Ende ihres Besuchs hat die Kundin nicht kommen sehen.
Mülheim: Frau geht zum Friseur – und muss kräftig draufzahlen
Seit dem 1. Oktober gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Die besagt unter anderem für einen Friseurbesuch, dass entweder ein Impf-, Genesenenausweis oder ein negativer Coronatest nachgewiesen werden muss. Ansonsten darf der Friseur seine Kunden nicht bedienen.
Darauf war eine Frau aus Mülheim gefasst, als sie am Freitag zu ihrem Friseurtermin erschien. Doch als ihr gerade die Haare geschnitten werden, erfährt sie etwas, das ihr gar nicht gefällt.
Mülheim: Und plötzlich wird der Friseurbesuch teurer
Während des Schneidens ihrer Haare sagte die Friseurin, dass sie gleich mit dem Föhnen beginnen wolle. Doch da wird die Kundin stutzig, denn sie wollte eigentlich nur ihre Haare waschen und schneiden lassen. Das hatte sie zuvor auch explizit gesagt. Doch die Friseurin bestand darauf, denn „es sei eine Corona-Regel“. So wurde der Friseurbesuch plötzlich zu einem deutlich teureren Erlebnis.
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Einige Fakten über die Stadt Mülheim an der Ruhr:
- wurde 1093 erstmals urkundlich erwähnt, 1808 wurden die Stadtrechte verliehen
- liegt zwischen Duisburg, Essen und Düsseldorf
- hat 170.632 Einwohner (Stand: Dezember 2019), besteht aus neun Stadtteilen in drei Stadtbezirken
- Oberbürgermeister ist Marc Buchholz (CDU)
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Das machte die Mülheimerin stutzig, denn sie hatte noch nie von dieser Regel gehört. In einer Facebook-Gruppe schilderte sie anderen ihre unerfreuliche Geschichte und wollte sich damit rückversichern. Die Reaktionen fielen eindeutig aus.
Mülheim: Unfassbar, was sie beim Friseur ertragen musste
Die Mülheimer Gruppenmitglieder waren sich alle einig: „Eine solche Regelung existiert nicht“. Man dürfe nur nicht mehr selbst die Haare im Salon föhnen. Die Gruppenmitglieder reagieren schockiert auf die Story, die ihnen hier erzählt wird. „Ich finds echt heftig!“ antwortete der Admin der Gruppe. „Wie dreist kann man sein“, meinte jemand anderes. Hier sind sich die meisten sicher, dass die Mülheimer abgezockt wurde. Einer meinte sogar, dass sie das sofort bei der Handwerkskammer melden solle.
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Nach eigener Recherche kann die erste Aussage nur bestätigt werden. Die Corona-Regeln besagen lediglich, dass die entsprechend notwendigen Nachweise zur Impfung, Genesung oder Testung erbracht werden müssen und dass man sich nicht selbst die Haare föhnen darf. Es wird jedoch nirgends erwähnt, dass das Föhnen beim Friseur Pflicht sei, weder beim Land NRW noch bei der Verbraucherzentrale. (mbo)
DAS ändert sich jetzt wegen Corona
Die Corona hat nicht nur Folgen für den Besuch beim Friseur. Ständig gibt es Neuerungen wegen der Pandemie – so auch im Oktober. Mehr dazu hier >>>