Mülheim.
Immer wieder hört man Geschichten von einsamen Verstorbenen, die ein Vermögen hinterlassen, ohne einen Erben zu haben. Was geschieht eigentlich, wenn ein Mensch ohne Erben stirbt und kein Testament hinterlässt? Oder wenn der Verstorbene verschuldet war und Angehörige das unerfreuliche Erbe nicht annehmen möchten?
Antworten gibt die für Mülheim zuständige Bezirksregierung Düsseldorf: In Mülheim gab es 2012 insgesamt neun Fiskus- oder Fiskalerbschaften. Hierbei wurden 32 121,98 € eingenommen. 2013 fielen bei zwei überschuldeten Nachlässen, bei 20 Fiskalerbschaften Einnahmen von 52 376,70 € an. Immobilien zählten in beiden Jahren nicht dazu. Die Stadt profitiert finanziell nicht von den Erbschaften. Und das Land wird auch nicht reich, ein Minusgeschäft scheint es jedoch nicht zu sein.
Die Tendenz steigender Fiskalerbschaften sei nicht nur in Mülheim, sondern im gesamten Regierungsbezirk erkennbar, so die Sprecherin der Bezirksregierung Stefanie Klockhaus auf WAZ-Nachfrage. Der Fiskus könne die ihm als gesetzlichem Erben angefallene Erbschaft nicht ausschlagen. Daher erbe das Land auch überschuldete Nachlässe. Die Haftung lasse sich jedoch auf den Nachlass beschränken, so Klockhaus.
Alle Unterlagen werden gesichtet
Wenn die Bezirksregierung Düsseldorf durch ein Nachlassgericht von einem Fiskalerbe erfahre, werde zuerst der Nachlass erfasst. Der Mitarbeiter der Bezirksregierung gehe dann in die Wohnung, die er sorgfältig in Augenschein nehme, alle Unterlagen (Versicherungen, Kontoauszüge) sichte, da mit diesen Informationen möglicherweise Forderungen für oder gegen den verstorbenen Erblasser ausfindig gemacht werden könnten.
„Anfangs ist es eine Überwindung, die Wohnung eines Fremden zu betreten. Mit der Zeit gewöhnt man sich jedoch daran. Je nach Wohnung kann es sich dabei jedoch auch um ein unschönes Unterfangen handeln, da Messie-Wohnungen leider keine Seltenheit sind“, sagt Stefanie Klockhaus. Vermögen sowie Verbindlichkeiten werden durch Recherchen ermittelt. Hierzu gehöre auch die Besichtigung von Immobilien. Abgewickelt werde der Nachlass, indem zum Beispiel vorhandene Immobilien und sonstige Wertgegenstände verkauft werden.
Wenn nötig, gebe es ein Verfahren zum Ausschluss von Gläubigern oder es werde ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt. Wertvolle Dinge wie Schmuck werden, laut Klockhaus, ausschließlich über einen Auktionator verkauft. Wird am Ende doch noch ein Erbe gefunden, hebt das Nachlassgericht den Fiskuserbschaftsbeschluss auf, stellt auf Antrag einen Erbschein an den Erben aus und die Bezirksregierung zahlt das eingenommene Geld wieder aus.