Bei dieser Nachricht aus dem Standesamt dürften so einige Brautpaare in Gelsenkirchen aufatmen.
Waren aus Coronaschutzgründen die Zeremonie zuletzt neben der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten nur das Brautpaar und zwei weitere Gäste zugelassen, so sind ab sofort in Gelsenkirchen wieder kleine Hochzeitsgesellschaften mit maximal acht Personen zugelassen.
Gelsenkirchen: Brautpaare dürfen Trauung nun mit sechs Gästen vollziehen
Neben dem Brautpaar dürfen nun insgesamt sechs weitere Personen an der Trauung teilnehmen, teilte die Stadt Gelsenkirchen mit.
Die zugelassene Personenzahl in den Trauräumen ist unabhängig davon, ob die Personen bereits geimpft, genesen sind, negativ getestet wurden oder noch keine Impfung erfolgte, heißt es weiter.
Stadt weist auf Corona-Regeln hin
Doch die Stadt weist weiterhin auf die Coronaschutzbestimmungen hin. Wichtig sei beispielsweise, dass der Zugang zum Schloss (ab der Rampe) auch nur für diesen Personenkreis zugelassen ist. Die jeweiligen Gebäude dürfen nur mit Mund- und Nasenschutzmaske betreten werden – und diese müssen durchgängig getragen werden, so lange man sich im jeweiligen Gebäude aufhält. Beim Betreten des Schlosses werden die Gäste gebeten, sich ihre Hände zu desinfizieren.
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Auch draußen müssen die Kontaktbeschränkungen nach der Coronaschutzverordnung beachtet werden, betont die Stadt. Die Hochzeitsgesellschaft muss gemeinsam unter Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes das Gebäude betreten und unmittelbar nach der Trauung so wieder verlassen. Vor den Trauzimmern und in der Glashalle ist zu allen Personen, die sich dort bewegen, der gebotene Abstand einzuhalten, stellt die Stadt in ihrer Mitteilung abschließend klar. (ms)