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Unternehmensverband lehnt Anti-Stress-Verordnung ab

Unternehmensverband lehnt Anti-Stress-Verordnung ab

Burnout, totale Erschöpfung, Depression: Laut aktuellem „Stress-Report“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin klagen 43 Prozent der befragten Arbeitnehmer über eine Zunahme an Stress am Arbeitsplatz. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen fordert eine „Anti-Stress-Verordnung“ für Arbeitgeber. Der Essener Unternehmensverband (EUV) warnt jedoch davor, die Diskussion einseitig zu führen und wehrt sich gegen eine solche Verordnung.

„Diese Entwicklungen sind zwar durchaus ernst zu nehmen – der Blick darf aber nicht allein auf die Unternehmen gelenkt werden“, sagte Ulrich Kanders, Hauptgeschäftsführer des EUV.

Ob Stress am Arbeitsplatz als zu belastend und gesundheitsgefährdend eingestuft wird, sei oft eng mit Schwierigkeiten im Privatleben verknüpft, so Kanders. „Deshalb geht eine staatliche Anti-Stress-Verordnung, die im privaten Bereich keine Wirkung entfalten kann, ins Leere und belastet die Unternehmen nur mit noch mehr Bürokratie.“

Viele Essener Unternehmen würden sich bereits intensiv für den betrieblichen Gesundheitsschutz einsetzen. „Der EUV weiß um die Verantwortung der Essener Betriebe für die Gesunderhaltung der Beschäftigten und ist als Verband engagiert, praktisch und konstruktiv zur Erkennung und Abwehr von psychischen Gesundheitsgefahren mitzuwirken“, erklärte Kanders. Dies sei gerade aber auch angesichts des demografischen Wandels der Fall. So können beispielsweise auch personelle Maßnahmen zu einer gesunden Psyche beitragen. „Psychischer Druck kann vor allem für berufstätige Eltern zum Problem werden. Deshalb befürworten und unterstützen wir als Mitglied im Essener Bündnis für Familie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Sechs Essener Unternehmen lassen sich derzeit etwa innerhalb des Projekts „Essener Audit“ als familienfreundlicher Betrieb zertifizieren.

Wichtig sei es jetzt, so Kanders, keine Horror-Szenarien zu zeichnen und „blinde Reglementierungen durch Gesetze“ zu schaffen, sondern „die Unternehmen bei der Umsetzung gesundheitsfördernder Maßnahmen – ob für die Psyche oder den Körper – durch Beratung und das Bereitstellen praktischer Arbeitshilfen zu unterstützen“, sagte Kanders. Der nächste Personalleiterkreis beim EUV werde das Thema „Psychische Belastungen im Beruf“ mit einem speziellen Fachvortrag zum Gegenstand haben.