Der Eklat um eine Comic-Ausstellung in der Bibliothek des Essener Uni-Campus’ könnte ein juristisches Nachspiel haben. Wie berichtet, wurde die Ausstellung vorzeitig beendet, weil muslimische Studierende sich durch eine Darstellung auf einem Ausstellungsplakat in ihren „religiösen Gefühlen“ verletzt sahen.
Essen.
Muslimische Studierende sahen sich durch eine Darstellung auf einem Ausstellungsplakat einer Comic-Ausstellung in der Bibliothek des Essener Universität in ihren „religiösen Gefühlen“ verletzt. Eine Studentin hatte das Plakat sogar eigenmächtig abgenommen und Teile, die sie als anstößig empfand, mit einem Messer herausgeschnitten. Es ging dabei um eine kritische Auseinandersetzung mit der Unterdrückung von Frauen in muslimischen Gesellschaften. Nun könnte der Vorfall ein juristisches Nachspiel haben.
Der Essener Rechtsanwalt Marc Grünebaum hat gegen die namentlich nicht bekannte Studentin Strafanzeige erstattet. Es handele sich „um einen Angriff auf die Meinungs- und Kunstfreiheit durch eine religiöse Eiferin“, und damit „um die Verletzung bedeutender verfassungsrechtlicher Schutzgüter – umso mehr als dieses an einer an einer öffentlich-rechtlichen Hochschule erfolgte“, so Grünebaum in seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Zudem liege eine Sachbeschädigung vor.
Das Uni-Rektorat hatte den Protesten nachgegeben und die Ausstellung abgebrochen. Dabei sei es auch um den „Schutz der Angestellten der Bibliothek“ gegangen, hieß es.