Die Essener Piraten fordern für Flüge über das Stadtgebiet eine „Luftraum-Nutzungsabgabe“. Die Ratsfraktion beklagt, dass derzeit nur die Landeshauptstadt vom Flugaufkommen am Airport Düsseldorf profitiere. Allerdings würde die lokale Besteuerung eine Doppelbelastung für den Steuerzahler werden.
Essen.
Dass sie mit ihrem neuesten Vorschlag auch den Luftraum über den Stammtischen erobern dürften, wird den Partei-Piraten im Zweifel nicht ungelegen kommen. Wichtiger aber ist ihnen nach eigenem Bekunden, Mehreinnahmen für die marode Stadtkasse mit einem gesundheitlichen Aspekt zu verknüpfen.
Statt die Grundsteuer B für Mieter wie Wohneigentümer weiter zu erhöhen, fordert die vierköpfige Ratsfraktion eine „Luftraum-Nutzungsabgabe“, mit der sich zeit- und lärmabhängig Flüge übers Essener Stadtgebiet besteuern ließen. Derzeit profitiere nur Düsseldorf vom regen Flugaufkommen am Airport, klagen die Partei-Piraten, in Essen müsse man dagegen ausschließlich die negativen Folgen wie Lärm und Abgase ertragen. „Wenn wir schon mit dem Flugverkehr über der Stadt leben müssen“, so Wilfried Adamy von den Piraten, dann solle sich dies auch finanziell niederschlagen.
Doch selbst wenn sich auf diese Weise ein Millionenplus wie bei der Grundsteuer einkalkulieren ließe – glaubt man Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler NRW ist die „Luftraum-Nutzungsabgabe“ von juristisch zweifelhafter Natur, schließlich wurde erst 2011 die umstrittene Luftverkehrsabgabe in Deutschland eingeführt. Eine lokale Besteuerung brächte damit eine Doppelbesteuerung mit sich. Die Hand aufzuhalten scheint wenig zielführend: Die Einnahmen aus der Luftverkehrsabgabe landen laut Kanski ausnahmslos im Bundes-Etat.