Essen.
Die Namensgebung der eigenen Kinder ist für viele Eltern keine einfache Sache. Welchen Namen soll das Kind bis an sein Lebensende tragen? Für ein Elternpaar mit Wurzeln in Essen ist die Antwort jedoch klar.
Allerdings spielt die Stadt Essen bei ihrer Entscheidung eine wichtige Rolle – und die stellt sich offenbar quer, wie die „WAZ“ berichtet.
Essen: Eltern wollen ihren Kindern DIESE Namen geben – Stadt ist dagegen
Bei diesem Fall geht es um die deutsch-amerikanischen Zwillinge Luke und Levi. Die Beiden sind 2020 geboren und mittlerweile anderthalb Jahre alt – tragen jedoch noch nicht den bzw. die Nachnamen, die ihre Eltern für sie vorgesehen hatten. Vater Lars Brauer und seine Partnerin Lourdes Teh sind deshalb bereits im Streit mit der Stadt Essen.
Denn sie wollen ihren Kindern einen Doppelnamen geben, bestehend aus ihren beiden Nachnahmen: Teh-Brauer. In den USA, wo die Familie lebt, ist das kein Problem – in Deutschland allerdings schon.
Essen: Eltern wünschen sich Doppelnamen für ihre Kinder – Amtsgericht entscheidet gegen sie
Weil der Vater, seit 20 Jahren in den USA lebend, gebürtig aus Essen kommt und hier auch seine Eltern wohnen, würde er gerne einen deutschen Pass für die Kinder beantragen. Die deutsche wie die US-amerikanische Staatsbürgerschaft haben die Zwillinge bereits. Damit sie ihre Oma besuchen können, muss jedoch erst die Namens-Frage geklärt werden.
Der Doppelname, den sich die Eltern wünschen, muss also noch von der Stadt Essen abgesegnet werden. Doch das Amtsgericht legt Lars Brauer und Lourdes Teh Steine in den Weg. Ein Doppelname ist für Kinder laut deutschem Namensgesetz nicht erlaubt.
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Das ist die Stadt Essen:
- geht auf das vor 850 gegründete Frauenstift Essen zurück
- 582.760 Einwohner, neun Stadtbezirke und 50 Stadtteile, viertgrößte Stadt in NRW
- seit 1958 Sitz des neugegründeten Bistums Essen
- Wahrzeichen unter anderen: Zeche Zollverein, Villa Hügel, Grugapark Essen
- war 2010 Kulturhauptstadt Europas und 2017 Grüne Hauptstadt Europas
- Oberbürgermeister ist Thomas Kufen (CDU)
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Es gibt jedoch eine Ausnahme: „Hat ein Elternteil keine deutsche Staatsbürgerschaft, kann das Namensrecht seines Heimatlandes gewählt werden“, schreibt die „WAZ“. Auf diese Information verließen sich auch die Eltern.
Essen: Doppelname ist „rechtswidrig“ – Eltern bleibt nur eine Hoffnung
Doch die Stadt will keine Ausnahme machen. „Die nach amerikanischem Recht beurkundete Namensführung kann nicht ins deutsche Recht übertragen werden“, reagiert die Sprecherin Silke Lenz. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) sei der Doppelname schlichtweg „rechtswidrig“. Die Eltern sollen sich für einen Namen entscheiden: Teh oder Brauer.
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Das wollen die Eltern jedoch nicht, allein schon wegen des Problems, dass in den Pässen dann unterschiedliche Namen stehen würden. „Wir fürchten, dass unsere Kinder ein Leben lang Nachteile hätten“, sagen sie.
„Aber vielleicht ist der Gesetzgeber schneller“, hofft ihr Rechtsanwalt Thomas Hermes. „Die Bundesregierung möchte das Namensrecht ändern, und wir hoffen, dass dieser Aspekt berücksichtigt wird.“ Mehr zum Namensgebungsgesetz und dazu, wie es für Luke und Levi weitergeht, erfährst du bei der „WAZ“. (mbo)