Essen.
Seit Montag muss sich in Essen ein 21-Jähriger vor dem Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine Nachbarin im Schlaf erstochen zu haben.
Gleich am ersten Prozesstag legt der junge Mann aus Marl im Kreis Recklinghausen ein Geständnis vor dem Landgericht Essen ab. Doch seine Begründung für die Tat ist vollkommen abstrus.
Essen: 21-Jähriger tötet Frau mich 40 Messerstichen
Bei dem Fall, der vor Gericht verhandelt wird, handelt es sich um eine schreckliche Tragödie. Am 10. November 2020 hat sich in einem Mehrfamilienhaus eine schreckliche Tat zugetragen. Ein 21-Jähriger stieg über das Fenster seiner schlafenden Nachbarin in ihre Wohnung ein und stach mit einem Messer auf sie und ihren 4-jährigen Sohn ein.
Die 27-jährige Mutter konnte sich trotz starken Wehrens nicht retten. Mit 40 Stichverletzungen erlag sie ihren Wunden. Auch den kleinen Sohn des Opfers soll der mutmaßliche Täter versucht haben zu töten. Durch eine Notoperation konnte das Kind allerdings gerettet werden.
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Das ist die Stadt Essen:
- geht auf das vor 850 gegründete Frauenstift Essen zurück
- 582.760 Einwohner, neun Stadtbezirke und 50 Stadtteile, viertgrößte Stadt in NRW
- seit 1958 Sitz des neugegründeten Bistums Essen
- Wahrzeichen unter anderen: Zeche Zollverein, Villa Hügel, Grugapark Essen
- war 2010 Kulturhauptstadt Europas und 2017 Grüne Hauptstadt Europas
- Oberbürgermeister ist Thomas Kufen (CDU)
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Nun steht der 21-jährige Gartenbauhelfer vor Gericht und muss sich für die schrecklichen Ereignisse verantworten. Gleich am ersten Prozesstag gesteht er die Tat, doch seine Begründung ist vollkommen absurd.
Essen: Geständnis am ersten Prozesstag
In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung räumt er die Tat zwar ein, behauptet aber dabei auf den Befehl einer Stimme aus einem Computerspiel gehört zu haben. Was dann passierte, will der Angeklagte wie ein Beobachter erlebt haben.
„In der Wohnung sah ich eine Person wie mich“, hieß es in einer Erklärung, die zum Prozessauftakt am Essener Landgericht von seinem Verteidiger Hans Reinhardt verlesen wurde. Als die Frau wach geworden sei, habe diese Person „die ja ich war“ so lange auf sie eingestochen, bis ihre Schreie verstummt seien. „Auch das Kind sollte still sein“, so die Erklärung des Angeklagten.
Dass der kleine Junge noch lebt, verdankt er vermutlich Computerspiel-Freunden des Angeklagten. Sie hatten, nachdem dieser ein Video des verletzten Jungen verschickt und dazu geschrieben hatte, dass er zwei Menschen getötet habe, sofort die Polizei alarmiert. Dem Täter war offenbar nicht bewusst, dass der Junge noch lebte.
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Essen: Angeklagter will nur nach einem Befehl gehandelt haben
„Ich hatte nur auf Befehl gehandelt“, begründet der Angeklagte seine Tat. Die Stimme einer von ihm selbst erschaffenen Computerspiel-Figur habe ihm gesagt, dass er etwas „Böses“ tun solle. Er müsse sehen, wie es sei, wenn jemand sterbe – und zwar nicht in der virtuellen, sondern in der realen Welt. Warum er als Opfer seine Nachbarin aussuchte, ist nicht klar.
Die Tat des 21-Jährigen soll durch eine schwere psychische Erkrankung ausgelöst worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht schon jetzt von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Aus diesem Grund sitzt der junge Mann, der bis zur Tat noch bei seinen Eltern lebte, auch nicht im Gefängnis, sondern in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.
Der Prozess wird wahrscheinlich noch bis zum 21. Juni fortgeführt werden. Die Anklage lautet Mord und Mordversuch. (cm/dpa)