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Mülheim: Er vergewaltigte ein Mädchen (12) – vor Gericht präsentiert Agim V. verstörende Aussagen

Mülheim: Er vergewaltigte ein Mädchen (12) – vor Gericht präsentiert Agim V. verstörende Aussagen

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Duisburg/Mülheim. 

Es sind verstörende Aussagen des Angeklagten, die das Duisburger Landgericht am Mittwoch beschäftigten.

Agim V. (30) soll ein Mädchen (12) in Mülheim vergewaltigt haben, lautete die Anklage gegen den Mülheimer.

Agim V. vergewaltigte ein Mädchen (12) – Vor Gericht sagt er: „Ich bin unschuldig, ich wurde gesteuert!“

Der Angeklagte stritt die Anschuldigungen nicht ab, vielmehr schilderte er detailreich, aber vollkommen distanzlos, wie es zu der Vergewaltigung des Mädchens auf dem jüdischen Friedhof in Mülheim kam. Er sei unschuldig erklärte er widerholt.

Warum? „Ich werde gesteuert. In meinem Kopf steckt jemand anderes“, erklärt der offenbar psychisch Kranke gegenüber Richter Collas.

Am 23. April 2018 sei er in einer Spielhalle am Forum in Mülheim gewesen, habe dort die Zwölfjährige entdeckt und angesprochen. „Ich wollte sie kennenlernen“, behauptet er. Er habe ihr Bonbons geschenkt, eine Cola gekauft und sie seien gemeinsam durch die Stadt gelaufen.

Als das Mädchen am jüdischen Friedhof an der Gracht offenbar gehen wollte, habe er Stimmen in seinem Kopf gehört, die ihm sagten, er solle das Mädchen nicht gehen lassen.

Am Hals gepackt und gedroht

Daraufhin zerrte sie in ein Gebüsch, würgte sie und machte sich über sie her. Er zwang die Zwölfjährige zu oralem Verkehr und drohte ihr, wenn sie sich wehre, mit den Worten: „Ich breche dir das Genick“.

Der Versuch von vaginalem und analem Sexualverkehr scheiterte. Nach einem Orgasmus habe er von dem Mädchen abgelassen und sie noch zum Bahnhof begleitet, so der Angeklagte.

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„Werde von irgendwelchen Mächten gesteuert!“

Trotz seines ausführlichen Geständnisses beteuerte er vor Gericht seine Unschuld: „Das war nicht ich. Ich bin nicht die Person, die das macht, ich werde von irgendwelchen Mächten gesteuert.“

Er sehe weiße Punkte, habe das Gefühl, Ameisen seien in seinem Kopf, so die wirren Aussagen von Agim V. Der Angeklagte kam in jungen Jahren mit seiner Familie aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland, wuchs in Mülheim auf. Mit zehn, vielleicht auch mit acht oder neun Jahren, so genau erinnerte er sich nicht mehr, kam er das erste Mal mit Drogen in Kontakt.

Seither habe er regelmäßig Marihuana konsumiert, auch Heroin und Kokain laut eigener Aussage probiert. Er ging auf eine Schule für schwer erziehbare Kinder, einen Abschluss machte er nicht, auch richtig gearbeitet habe der 30-Jährige noch nie.

Mehrere Vorstrafen und Abschiebungen

Dafür lässt sich seine Vorstrafenakte sehen. Diebstähle, Einbrüche und räuberischer Erpressung – mit 15 saß er erstmals im Knast. Es sollte nicht der einzige Aufenthalt hinter Gittern bleiben. Zwischendurch wurde er mehrfach in den Kosovo abgeschoben, kam immer wieder zu seiner in Mülheim lebenden Familie zurück.

Eine psychiatrische Behandlung hatte er nach einer Woche abgebrochen. „Aber ich bin kein Triebtäter“, sagt der Angeklagte.

Mutter sagt aus

Nach dem Angeklagten machte auch die Mutter des Mädchens eine Aussage. Ihre Tochter sei an dem Tag verspätet und völlig aufgelöst nach Hause gekommen. Zunächst habe sie nicht sagen wollen, was passiert sei. Erst nach mehrfachem Nachfragen habe sie berichtet, dass ein Mann sie angefasst habe. Überall, soll sie auf Nachfrage ihrer Mutter erzählt haben.

Sie seien daraufhin sofort ins Krankenhaus gefahren, berichtete die Mutter vor Gericht. Dem Mädchen wurde eine Aussage erspart. Die Tonbandaufnahmen der Vernehmung durch die Polizei wurden vorgespielt.

Urteil: Schuldunfähig und Psychiatrie

Nach einmonatiger Fahndung war Agim V. Ende Mai festgenommen worden. Beamte konnten ihn mithilfe von Videoaufzeichungen überführen und DNA-Spuren fassen. Er war zuvor bei einem Ladendiebstahl erwischt worden.

Agim V. wurde vom Gericht als schuldunfähig freigesprochen, da seine Steuerungsfähigkeit krankheitsbedingt aufgehoben sei. Da er eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, hat das Gericht die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet, heißt es in der Urteilsbegründung. Er dürfte also deutlich länger als bei einer Gefängnisstrafe nicht in Freiheit sein.