Duisburg.
Eine grausame Vorstellung: Im Dunkel leuchtet ein kleines rotes Licht vor deinem Fenster auf.
Über eine Drohne beobachtet dich eine Kamera.
Bei weitem kein Einzelfall – ob es nun Einbrecher sind, die dein Haus ausspionieren wollen, oder Menschen, die deine Privatsphäre aus anderen Gründen verletzen.
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Schärfere Regeln für Drohnen
Der Gesetzgeber hat reagiert und ab dem 1. Oktober die Gesetze verschärft. Durch die neue Verordnung sollen genau solche Fälle verhindert werden.
Drohnen ab 250 Gramm müssen nun gekennzeichnet werden – etwa mit Plaketten oder Aluminiumaufklebern aus dem Schreibwarenhandel oder dem Internet. Um den Besitzer ausfindig machen zu können, müssen Name und Anschrift vermerkt werden. Die Kennzeichnung muss feuersicher und fest mit dem Gerät verbunden sein.
Darüber hinaus sind Flüge über sensiblen Bereichen wie Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen und Wohngebieten Tabu.
Im Notfall: 110 wählen
Bisher rät die Polizei in Duisburg: Solltest du eine Drohne über einem Wohngebiet entdecken, benachrichtige die Bezirksregierung. „Selbstverständlich kann auch die Polizei gerufen werden“, so ein Pressesprecher der Polizei Duisburg.
Daher gilt: Solltest du in Zukunft ein Surren über deinem Kopf hören, wo keine Drohnen fliegen darf – dann wende dich an die Polizei.