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Weihnachtsmarkt in Duisburg: Regeln verschärft – wer DABEI erwischt wird, muss 250 Euro blechen

Weihnachtsmarkt in Duisburg: Regeln verschärft – wer DABEI erwischt wird, muss 250 Euro blechen

Duisburg Weihnachtsmarkt
Duisburg Weihnachtsmarkt: 250 Euro Bußgeld bei DIESEN Verstößen! (Archivbild) Foto: IMAGO / Reichwein

Duisburg. 

Endlich ist es wieder soweit! Der Weihnachtsmarkt in Duisburg öffnet am Donnerstag seine Pforten, doch natürlich sind Corona-Regelungen auch dort ein Thema.

Hier erfährst du, welche Regelverstöße auf dem Weihnachtsmarkt in Duisburg bis zu 250 Euro kosten können.

Weihnachtsmarkt in Duisburg: DIESE Regelverstöße werden teuer

Gemeinsam mit dem Veranstalter Duisburg Kontor hat die Stadt festgelegt, dass auf dem Weihnachtsmarkt die 2G-Regel Anwendung finden wird. Mit anderen Worten dürfen nur vollständig geimpfte und genesene Menschen die Angebote des Weihnachtsmarkts wahrnehmen.

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Ein paar Fakten über die Stadt Duisburg:

  • frühste schriftliche Erwähnung im Jahr 883
  • ist fünftgrößte Stadt in NRW, besteht aus sieben Stadtbezirken
  • hat rund 498.686 Einwohner (Stand: Dezember 2019)
  • Duisburger Hafen gilt als größter Binnenhafen der Welt
  • fast ein Drittel des in Deutschland erzeugten Roheisens stammen aus den acht Duisburger Hochöfen
  • Sehenswürdigkeiten unter anderen: Landschaftspark Duisburg-Nord, Tiger & Turtle – Magic Mountain, Sechs-Seen-Platte
  • Oberbürgermeister ist Sören Link (SPD)

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Nicht-Geimpfte können weder Speisen und Getränke kaufen, noch Fahrgeschäfte nutzen oder sich in unmittelbarer Nähe zu Ständen, Darbietungen und Ähnlichem aufhalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Kinder bis 12 Jahre, Schwangere und Menschen, denen ärztlich bescheinigt wurde, dass ihnen von einer Impfung abgeraten wird.

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Wer gegen die 2G-Regel verstößt, muss im Regelfall mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Eine Maskenpflicht gibt es auf dem Weihnachtsmarkt in Duisburg zwar nicht, allerdings bittet der Veranstalter die Besucher dennoch einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. >>> Weitere Informationen findest du auf der Seite von Duisburg Kontor. (lb)