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Duisburg befürchtet bei Flughafen-Ausbau mehr Fluglärm

Duisburg befürchtet bei Flughafen-Ausbau mehr Fluglärm

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Foto: www.blossey.eu
  • Stellungnahme der Stadt zu den Planungen des Düsseldorfer Flughafens
  • Mehr Flüge bedeuten auch mehr Lärmbelastungen
  • Stadt zweifelt ohnehin den Bedarf an mehr Flügen an

Duisburg hat vor allem wegen befürchteter zusätzlicher Lärmbelastungen erhebliche Vorbehalte gegen den Ausbau des Düsseldorfer Flughafens. In einer Stellungnahme an die Bezirksregierung zerpflückt sie geradezu die Airport-Gutachten.

Düsseldorf will den Ausbau des Flughafens, um mit erwartet steigendem Flugbedarf konkurrenzfähig zu bleiben. Die Zahl der Flugbewegungen soll in der Hauptverkehrszeit von 47 auf 60 in der Stunde steigen. Damit würde die Obergrenze von 131.000 so genannten Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten wegfallen. Außerdem will der Flughafen seine Nordbahn in den Spitzenstunden flexibler und damit öfter nutzen. Im am ehesten betroffenen Duisburger Süden hatte es dazu auch Informationsveranstaltungen des Flughafens gegeben – mit entsprechend kritischen Tönen der Bürger.

„Die Stadt spricht sich nicht grundsätzlich gegen eine Kapazitätserweiterung für den Flughafen aus, lehnt aber die eingereichten Planfeststellungsunterlagen aus fachlichen Gründen ab“, heißt es jetzt in einer Mitteilungsvorlage der Stadt, die in die Bezirksvertretungen geht und auch im Rat im September Thema sein wird.

Mehr Landungen am späten Abend

In seiner Stellungnahme zum Planungsverfahren bemängelt Duisburgs Baudezernent Carsten Tum, dass Duisburg in den vorgelegten Lärmgutachten „quasi nicht existent“ ist, aber Aussagen zu „heutigen und künftigen Lärmbelastungen wünschenswert und der Tragweite des Antrages angemessen“ wären. Tum verweist auf Lärmmessungen des Flughafens, die in Serm und Mündelheim einen Dauerschallpegel schon jetzt tagsüber von bis zu 44,4 dB(A) und Spitzenwerte von bis zu 72,6 dB(A) ergeben hatten. „Diese Lärmwerte werden von einem Teil der Bevölkerung als eine erhebliche Belastung wahrgenommen“, schreibt Tum. Schon gering höhere Dezibelwerte von 0,5 dB(A) würden zu weiteren Belastungen führen, zumal bei mehr Flügen auch mehr „Lärmereignisse“ zu befürchten seien. Auch fürchtet Duisburg, dass es mit der Kapazitätsausweitung zu mehr Flügen in den späten Abendstunden von 22 bis 23 Uhr kommt, bevor das Nachtflugverbot greift. Der Flughafen nenne dazu eine Zahl von 5940 Landungen vom Mai bis Oktober, ein Prognose-Gutachten aber die Zahl von 7196.

Was Duisburg zudem sorgt: Mehr Lärm bedeutet Wertverlust für Wohnimmobilien. Und das ausgerechnet angesichts der Pläne der Stadt, gerade im Stadtsüden weitere attraktive Wohngebiete zu entwickeln und zu vermarkten.

Anrainer-Städte beauftragten externen Gutachter

„Diese Stellungnahme ist im Ton für mich völlig neu“, wundert sich die Bündnisgrüne Fraktionssprecherin Claudia Leiße über die kritischen Töne aus dem Rathaus: „Zum ersten Mal wird die Tatsache gewürdigt, dass Bürger durch Fluglärm nicht nur belästigt, sondern auch belastet werden.“ Sie vermutet, dass die Stellungnahme so kritisch ausgefallen ist, weil die Anrainerstädte gemeinsam einen externen Gutachter mit der Prüfung einiger Gutachten beauftragt hatten. Die Stellungnahmen aus Essen und Mülheim fielen ähnlich aus. Die Grünen kritisieren allerdings, das die Stadt ihre Stellungnahme nur im Nachhinein vorlegt und sie nicht zuvor politisch beraten lässt.

Stadt Duisburg bezweifelt Mehrbedarf an Flügen 

Die Stadt Duisburg bezweifelt in ihrer Stellungnahme auch die Annahme des Flughafens, dass der Flugbedarf deutlich über den bisher erreichten Steigerungswert von einem Prozent im Jahr liegt. Dafür gebe es keine „belastbare Grundlage“. Außerdem werde der Trend zu wenig beachtet, dass Flugzeuge stärker ausgelastet sind und größere Flieger eingesetzt werden, so dass „eine Steigerung der Passagierzahlen nicht zwingend mit einer Steigerung der Bewegungszahlen einher gehen muss“.

So hat sich bei einer Steigerung der Fluggastzahlen in Düsseldorf zwischen 2008 und 2015 von mehr als vier Millionen die Zahl der Flugbewegungen im gleichen Zeitraum um mehr als 13 000 verringert. Ohne „stichhaltige“ Begründungen sei daher eine „seriöse Abschätzung der notwendigen Flugbewegungen nicht möglich“.