Duisburg.
Erst wurde er auf Facebook für seine Aktion gefeiert, jetzt droht ihm ein Strafverfahren.
Der ehemalige „Big Brother“-Teilnehmer Sinan Karaaslan hatte Anfang Februar eine Taschendiebin am Duisburger Hauptbahnhof gefilmt. Anschließend hatte der 39-Jährige den Clip auf Facebook gepostet. Dort schauten sich über zwei Millionen User das Video an.
Die Diebin wurde später gefasst.Doch jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den aufmerksamen Beobachter.
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Mutmaßliche Taschendiebin aus Viral-Video am Duisburger Hauptbahnhof identifiziert
Viral-Video von angeblichen Taschendieben am Duisburger Hauptbahnhof bewegt das Netz
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Filmen von Personen nicht erlaubt
„Wir haben das Strafverfahren eingeleitet, weil das Video öffentlichwirksam verbreitet wurde“, so Dajana Burmann von der Bundespolizei Düsseldorf.
„Man darf nicht einfach jemanden filmen und ins Internet stellen. Damit verstößt man gegen das Recht am eigenen Bild“, sagt Burmann. Die Bundespolizei beginnt in solchen Fällen automatisch mit einem Ermittlungsverfahren.
In diesem Fall kommt hinzu: Eine weitere Person hatte den Ex-„Big Brother“-Star angezeigt.
Ob es letztlich wirklich zu einem Strafverfahren kommt, ist unklar. Nächste Woche soll Karaaslan gegenüber der Polizei Stellung nehmen.
(mb)