Das Gelände der alten Sportanlage an der Mercatorstraße soll mit einer Feuerwache und einem Autohaus neu bebaut werden. Wenn es nach den Duisburgern im Dellviertel geht, wird es dort allerdings kein Autohaus geben. Sie sehen in der Feuerwache nur den Steigbügelhalter für das aus ihrer Sicht ruhestörende Autohaus.
Duisburg.
Dem Aktenzeichen „2 B 18.01“ eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin könnte im derzeit laufenden Bebauungsplanverfahren „Ehemalige Sportanlage Mercatorstraße“ noch eine besondere Bedeutung zufallen.
Dieses Urteil bezieht sich auf die Nichtzulässigkeit eines Autohauses in einem Wohngebiet. Wie vor einer Woche berichtet, regt sich bei den Anwohnern der Curtiusstraße im Dellviertel heftiger Widerstand gegen den Bebauungsplan, nach dem auf der Fläche des Sportplatzes (SW Duisburg) und dem Nachbargrundstück entlang der Mercatorstraße ein neues Autohaus und eine Feuerwache gebaut werden sollen.
Für die Feuerwache gäbe es keine Baupläne
Die Anwohner sind nach jüngsten Informationen, die sie in dieser Woche erhalten hätten, überzeugt: Der Bau der Feuerwache ist nur vorgeschoben, um das Autohaus bauen zu können. Schon bei der Bürgeranhörung gab es Verwunderung darüber, dass es für das Autohaus bereits Entwürfe gab, für die Feuerwache, die doch so bedeutend für die Rettung von Menschleben sei, aber noch nicht.
„Die Nachbarschaft hier ist sich einig. Wir werden das Autohaus verhindern“, gibt sich Walter Jonischkeit zuversichtlich. 2005 hat der ehemaligen Betriebsratsvorsitzende der Stadtwerke das Einfamilienhaus gekauft. „Damals wurde auf dem Platz noch Fußball gespielt.“ Danach gab es den Plan, die Flächen für den Bau weiterer Häuser mit Wohnungen und Büros freizugeben. Dieser Bebauungsplan wurde vom Rat aufgehoben.
Ein Autohaus passe nicht ins Wohngebiet
Sogar per Dringlichkeitsbeschluss wurde die Zustimmung der Bezirksvertretung eingeholt, die das neue Planverfahren im Februar absegnete. „Wir haben gar nichts gegen eine Feuerwache“, sagt Jonischkeit. „Aber ein Autohaus passt hier nicht hin, denn es hat in einem Wohngebiet nichts verloren.“ Sagt auch das OVG in Berlin. Dort wollte ein Autohaus in ein ungeplantes Gebiet, das aber einem Wohngebiet entsprach.
Wie die Duisburger Planer zogen auch die Richter den § 34 des Baugesetzbuches als Argument. Doch die Richter sahen in ihrem Fall den Charakter des Wohngebietes als gegeben. Und so sehen es die Anlieger der Curtiusstraße auch. Und wenn man im Garten von Walter Jonischkeit sitzt, die Vögel zwitschern hört und sehr wenig vom Lärm der Autobahn kommt, käme man auch auf keinen anderen Gedanken.