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Flughafen Düsseldorf: Reise endet für vier Menschen unerwartet – für einen sogar vor dem Haftrichter

Flughafen Düsseldorf: Reise endet für vier Menschen unerwartet – für einen sogar vor dem Haftrichter

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Am Flughafen Düsseldorf endete die Reise für vier Personen unerwartet. (Symbolfoto) Foto: imago images / Aviation-Stock

Menschen am Flughafen Düsseldorf möchten im Allgemeinen ihren Standort wechseln – doch für vier Personen ging die Reise am Mittwoch nicht zu ihrem geplanten Ziel.

Flughafen Düsseldorf: Polizei gehen vier Personen ins Netz

Im Rahmen der Ein- und Ausreisekontrollen konnte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf in den letzten Tagen einige Erfolge verbuchen.

Zuerst wurde am Mittwochnachmittag ein Niederländer kontrolliert, der auf der Durchreise aus Pristina im Kosovo am Flughafen Düsseldorf vorstellig wurde und weiter in seine Heimat wollte. Doch seit März 2021 bestand gegen den 38-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf wegen Kennzeichenmissbrauchs. Der Mann konnte die Haftstrafe von 40 Tagen – die eine Ersatzfreiheitsstrafe war – nur abwenden, weil er die offene Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro und die 70 Euro Verfahrenskosten vor Ort beglich.

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Das ist der Flughafen Düsseldorf:

  • Eröffnung am 19. April 1927
  • der „Düsseldorf Airport“ (DUS) zählt mit rund 25 Millionen Passagieren zu den Top 3 der verkehrsreichsten Flughäfen Deutschlands (nach Frankfurt a.M. und München)
  • 77 Fluggesellschaften verbinden ihn mit über 200 Zielen in etwa 55 Ländern
  • ist der wichtigste Flughafen in NRW
  • hat mit einer Höhe von 87 Metern den höchsten Tower Deutschlands

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Einige Stunden später wurde ein Estländer bei der Einreise aus Warschau in Polen kontrolliert. Auch er war zur Fahndung ausgeschrieben – bereits im Juli 2019 hatte die Staatsanwaltschaft Köln einen Untersuchungshaftbefehl wegen Betrugs gegen den 48-Jährigen erlassen. Er soll von April bis Oktober 2018 mindestens 13 Mal Waren über ein Internetportal zum Verkauf angeboten, aber diese nach Geldeingang auf seinem Konto niemals verschickt haben. Weil Fluchtgefahr besteht, wird der Estländer noch am Donnerstag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

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Kurz darauf wurde die Bundespolizei bei der Ausreisekontrolle auf eine Frau aufmerksam, die in die Türkei fliegen wollte. Gegen die 29-Jährige lag seit Juli 2020 ein Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Göttingen vor. Grund war ein Verstoß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz in ihrem Wohnort Northeim. Die türkische Staatsangehörige konnte die Erzwingungshaft von einem Tag abwenden, weil sie den Strafbetrag in Höhe von 35 Euro und die 36 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei vor Ort beglich. Danach durfte sie ihren Flug nach Izmir in der Türkei antreten.

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Am späten Mittwochabend kontrollierten die Beamten dann noch einen 38-jährigen Mann, der aus Burgas in Bulgarien einreiste. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte im März 2019 einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den Bulgaren erlassen. Er wendete seine Ersatzhaftstrafe ebenfalls ab, in dem er die Geldstrafe von 1.400 Euro plus 73,50 Euro Verfahrenskosten direkt bei der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf zahlte. Anschließend flog der Mann in seine Heimat Bulgarien. (kv)