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Kein Verfahren gegen Neonazis? Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Kein Verfahren gegen Neonazis? Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Das Amtsgericht Dortmund hat eine Klage gegen sechs Neonazis abgewiesen. Die Rechtsradikalen hatten sich in einheitlichen gelben T-Shirts als „Stadtschutz“ aufgespielt. Daraufhin klagte die Staatsanwaltschaft sie an – ohne ausreichende Grundlage, meint der zuständige Richter. Doch damit will sich die Staatsanwaltschaft nicht abfinden.

Dortmund. 

Aktualisierung Mittwoch, 16.52 Uhr:

Wie Staatsanwalt Elmar Pleus am Mittwoch gegenüber unserer Redaktion mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft Dortmund eine „sofortige Beschwerde“ gegen den Beschluss des Amtsgerichts eingereicht. Sie glaubt nach wie vor, dass es einen hinreichenden Tatverdacht gegen die sechs Neonazis gibt. Der zuständige Amtsrichter hatte die Klage nicht zugelassen. Jetzt muss das Landgericht darüber entscheiden. Wann, ist nicht bekannt.

Ursprungsmeldung Dienstag, 18.31 Uhr:

Die sechs Neonazis waren bei einer Propaganda-Aktion im August 2014 mit gelben T-Shirts mit der Aufschrift „Stadtschutz“ über den Bezirksfriedhof Lütgendortmund patrouilliert. Dabei behaupteten sie, Rentner vor Übergriffen durch Räuber schützen zu wollen.

Die Polizei sah in der einheitlichen Kleidung einen Verstoß gegen das Uniformverbot und untersagte den Neonazis, damit aufzutreten. Die Rechtsradikalen versuchten, gegen die Verfügung des Polizeipräsidenten vorzugehen, scheiterten aber vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Polizeipräsident Gregor Lange bewertete damals das „militant-einschüchternde Auftreten“ der Rechtsextremisten auch als Verherrlichung der nationalsozialistischen Zeit. Die Dortmunder Nazis hätten eine Verbindung zur Sturmabteilung (SA) der früheren Nationalsozialisten hergestellt. Schließlich klagte die Staatsanwaltschaft die Neonazis wegen des Verstoßes des Versammlungsgesetzes an, basierend auf den Ermittlungen der Polizei. Denn das untersagt das Tragen von Uniformen.

Amtsgericht vergleicht T-Shirts mit Junggesellenabschied

Doch genau diesem Vorwurf folgt das Amtsgericht nicht. Für den zuständigen Richter sind die T-Shirts Freizeitkleidung und würden eher an die Mottoshirts von Junggesellenabschieden als Uniformen gleichen.

Außerdem sind dem Amtsgericht die Beweise der Staatsanwaltschaft zu dünn, dass die T-Shirts tatsächlich von den Beschuldigten auf dem Friedhof getragen wurden. Die Staatsanwaltschaft stütze sich bei diesem Vorwurf allein auf Bilder, die auf rechtsradikalen Seiten veröffentlicht wurden. Diese könnten auch mit Bildbearbeitungsprogramme manipuliert worden sein. Die Folge: Das Amtsgericht wies die Klage vor der Eröffnung des eigentlichen Verfahrens ab.

Polizei-Chef: Zu Bürgerwehren darf es nicht kommen

Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie Beschwerde gegen den Beschluss einlegt. Polizeipräsident Gregor Lange kritisiert die Entscheidung des Amtsgerichts. Zu Bürgerwehren dürfe es nicht kommen. „Befürworten die Menschen eine Bürgerwehr, sehe ich die Gefahr, dass die Regeln des Rechtsstaats ausgehebelt werden können“, sagte Lange unserer Redaktion.

Das Polizeiverbot der gelben T-Shirts bleibt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vom Beschluss des Amtsgerichts unberührt: „Das ist eine Einzelentscheidung“, so Staatsanwalt Elmar Pleus.

2015-04-14 18:31:00.0