Erfolg vor Gericht für die Stadt Dortmund: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Klage einer Prostituierten gegen das stadtweite Straßenstrich-Verbot abgewiesen. Es wird also keinen neuen Straßenstrich in Dortmund geben. Was halten Sie von dieser Entscheidung? Stimmen Sie ab!
Dortmund.
Aktualisierung 13.09 Uhr:
Damit ist ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aufgehoben. Die Richter gehen davon aus, dass sich die katastrophalen Zustände, die 2011 an der Ravensberger Straße geherrscht haben, auch an anderen Standorten wiederholen könnten. Die Stadt hatte zuvor außerdem argumentiert, dass praktisch keine Flächen zur Verfügung stünden. Überall gebe es schutzwürdige Einrichtungen – zum Beispiel Schulen, Kindergärten und Sportstätten.
Nach Ansicht der Richter wurden bei der Entscheidung, die Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet zu verbieten, keine rechtlichen Fehler gemacht.
Wilhelm Achelpöhler, Anwalt der Prostituierten „Dany“, die gegen die Sperrbezirksverordnung geklagt hat, geht von einer Signalwirkung des Urteils aus. Möglicherweise würden andere Städte im Ruhrgebiet nun nachziehen und die Straßenprostitution ebenfalls komplett verbieten.
Aktualisierung 12.02 Uhr:
Die Stadt hat vor dem Oberverwaltungsgericht Münster neue Karten präsentiert. Danach ist praktisch in keinem Stadtgebiet Platz für einen neuen Standort. Auf den Karten sind alle schutzwürdigen Orte in Dortmund eingezeichnet – mit einem Radius von 350 Metern. Zu den schutzwürdigen Einrichtungen gehören zum Beispiel Schulen, Kindergärten und Kirchen.
Nach Angaben der Stadt gäbe es danach genau acht mögliche Standorte, die in eine engere Prüfung einbezogen werden könnten. Dazu zählen zum Beispiel das Flughafengebiet, die Deponie sowie die Gewerbegebiete Wambel-Nord und Körne. Die infrage kommenden Flächen seien jedoch entweder zu klein oder befänden sich in Privatbesitz. Andere mögliche Standorte für einen Straßenstrich seien wieder zu nahe an den Problemhäusern in der Nordstadt.
Der Anwalt der Prostituierten hält diese Einteilung für zu grob. Seiner Meinung nach wäre danach in ganz Deutschland praktisch keine Straßenprostitution mehr möglich.
Aktualisierung 11.01 Uhr:
Die Prostituierte „Dany“ hatte sich einen Schal um den Kopf gewickelt, als sie den Gerichtssaal betrat. Außerdem hatte sie eine Sonnenbrille aufgesetzt. Sie wollte auf keinen Fall gefilmt oder fotografiert werden – auch nicht von hinten. Als Begründung sagte sie: „Ich bin jetzt verheiratet, habe ein Kind.“
Weitere Statements wollte sie allerdings nicht abgeben. Nur so viel: Sie sei immer noch als Prostituierte tätig. Wo genau, das wollte sie vor Prozessbeginn aber nicht sagen. Diese Andeutung ließ sie sich dann aber doch noch entlocken: „Man hat so seine Möglichkeiten.“
Vorbericht:
Vor zweieinhalb Jahren ist es der Dortmunder Prostituierten „Dany“ gelungen, das stadtweite Straßenstrich-Verbot zu kippen. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. Das hat am Dienstag (11. August) das Oberverwaltungsgericht in Münster. Wir berichten aktuell.
Der Sieg im Frühjahr 2013 hatte „Dany“ eine gewisse Berühmtheit verschafft. Eine einzelne Prostituierte gegen die mächtige Stadt: Das hatte im ersten Prozess vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für großes Aufsehen gesorgt. Einer Wiedereröffnung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße hatten die Richter damals zwar eine klare Absage erteilt. Die Ausweitung des Sperrgebiets auf das gesamte Stadtgebiet wurde allerdings gekippt.
Begründung: Die Stadt habe sich nicht ausreichend mit der Suche nach Alternativ-Standorten oder zeitlichen Beschränkungen befasst. Dabei hatte „Danys“ Anwalt Wilhelm Achelpöhler gleich mehrere Orte vorgeschlagen, die seiner Meinung nach geeignet wären – zum Beispiel am Dortmunder Indupark oder am Autobahnkreuz Dortmund-West. Diese Standorte wurden von der Stadt jedoch umgehend abgelehnt.
Massen-Einreise von Prostituierten?
Die Stadt befürchtet nach der Eröffnung eines neuen Straßenstrichs sofort wieder eine Massen-Einreise von Prostituierten aus Osteuropa. Am alten Straßenstrich hatten vor der Schließung bis zu 120 Frauen gleichzeitig ihre Dienstleistungen angeboten.
Nach dem Urteil am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatten Stadt und Bezirksvertretung umgehend Berufung eingelegt. Deshalb haben nun die Richter am Oberverwaltungsgericht das Wort.
2015-08-11 01:33:00.0