- Shila ist erst seit März im Tierheim und nicht ausgelastet
- Sobald sie alleine ist, versucht sie sich selbst zu verletzten
- Shila musste ins Heim weil sie ein Staffordshire Mix ist
Dortmund.
Eigentlich hatte die Hündin Shila ein schönes Zuhause, doch ihre Rasse wurde ihr zum Verhängnis. Jetzt ist die Hündin im Dortmunder Tierschutzzentrum und leidet sehr unter der Situation – und das schon seit MItte März.
Shila verletzt sich selbst
„Im Tierheim gibt es einfach nicht die Möglichkeit sich so um Shila zu kümmern, wie es nötig wäre“, sagt Peter Hobrecht, Leiter des Tierschutzzentrums Dortmund. Die Tierpfleger haben irgendwann Feierabend und gehen nach Hause, doch Shila könne einfach nicht alleine sein.
Die zweieinhalb Jahre alte Hündin würde sich immer wieder die Pfoten blutig beißen sobald sie alleine ist, denn sie sei unterfordert. Inzwischen müsse die Hündin sogar einen Maulkorb tragen, wenn sie alleine sei, damit sie sich nicht selbst verletzten könne.
Shila ist ein Staffordshire Mix
Das Tierheim würde Shila gerne vermitteln, doch bei ihrer Entstehung habe ein Staffordshire Terrier mitgewirkt und daher gehöre sie zu den Listenhunden. „Die Frau hatte die erforderliche Erlaubnis nicht, die Besitzer eines sogenannten Kampfhundes brauchen“, sagt Hobrecht.
Andauernd wird über Kampf- oder Listenhunde diskutiert und ob sie wirklich gefährlich seien, doch laut Hobrecht ist dem nicht so. Hunde die aggressiv seien, wären oft falsch gehalten worden.
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„Es geht vorallem darum mit den Hunden zu leben“
Hunderassen, wie Staffordshire Terrier seien sehr stark, aber nicht prinzipiell gefährlich. Viele Hunde würden aber so gehalten werden, dass sie Angst vor allem entwickeln. „Es geht vorallem darum mit den Hunden zu leben und sie nicht nur zu besitzen“, sagt Hobrecht.
Das bedeutet, dass die Hunde erzogen und sozialisiert werden müssten. Der Hund müsse andere Hunde und Menschen kennenlernen. Die Fellnase wisse dann, dass andere Lebewesen nicht zwangsläufig eine Bedrohung seien. Trotz allem müssten aber Vorschriften der Gesetzgeber eingehalten werden.
Adoption setzt einiges voraus
Jemand, der einen Listenhund in NRW halten möchte, brauche die Zustimmung des Ordnungsamtes, ein lupenreines Führungszeugnis, müsse zudem noch eine Haftpflichtversicherung nachweisen und eine Prüfung ablegen, dass der Hund geführt werden könne.
Shilas Besitzerin hatte all das nicht, denn ihr schien nicht klar gewesen zu sein, dass sie einen Listenhund adoptiert hatte.
Die weitere Vermittlung von Shila gestalte sich besonders schwer, denn die Hündin sei zudem allergisch auf viele Fleischsorten.
Shila bekäme nur Pferd zu fressen.