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Dortmunder Nazi-Randale nach drei Jahren vor Gericht

Nach drei Jahren Prozess um Dortmunder Nazi-Randale

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Foto: WR RALF ROTTMANN
Fast auf den Tag genau drei Jahre nach dem Überfall auf die friedliche Maikundgebung werden die beiden mutmaßlichen Rädelsführer vor Gericht stehen. Der Prozess beginnt am Freitag, 27. April, um 9 Uhr, im Dortmunder Amtsgericht.

Dortmund. 

Fast auf den Tag genau drei Jahre nach dem Überfall auf die friedliche Maikundgebung werden die beiden mutmaßlichen Rädelsführer vor Gericht stehen. Der Prozessauftakt erfolgt am Freitag, 27. April, um 9 Uhr, im Amtsgericht. Das teilte der Pressedezernent des Amtsgerichtes, Dr. Gerhard Breuer, mit. Insgesamt sind bislang sechs Verhandlungstermine angesetzt, für die 42 Zeugen geladen worden sind.

Angeklagt sind Dennis G. und Alexander D. In den beiden Neonazis sieht die Staatsanwaltschaft die Rädelsführer des Überfalls. Der Vorwurf: Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Der Überfall hatte damals überall Entsetzen ausgelöst. Kurz vor 11 Uhr waren rund 400 Neonazis, die eigentlich zu einer genehmigten Demonstration über Dortmund nach Siegen anreisen wollten, vom Hauptbahnhof in Richtung City gezogen.

Verletzte vor dem Opernhaus

Am Königswall wurde erste Pyrotechnik gezündet, am Freistuhl kam es zu ersten Aufeinandertreffen mit der Polizei. Schließlich wurde die Maikundgebung vor dem Opernhaus angegriffen. Es gab Verletzte. Erst nachdem die Polizei eine Einsatzhundertschaft alarmiert hatte, wurde die Meute in der City festgesetzt.

Damals hieß es aus rechten Kreisen, es habe sich um eine spontane Aktion gehandelt. Das sieht die Staatsanwaltschaft, die bereits am 15. Januar 2010 Anklage erhoben hatte, anders. So soll Alexander D. gezielt per SMS Anweisungen gegeben habe, das auch an Rechtsextreme, die mit zwei Bussen nicht nach Siegen, sondern zum Dortmunder Hauptbahnhof gekommen waren.

Auf dem Marsch in die City soll er Handzeichen und Anweisungen gegeben haben und sich an die Spitze der Neonazi-Horde gesetzt haben. Dennis G. soll die Nachhut gebildet, Leute eingewiesen und die Nachzügler zusammengehalten haben. Die Polizei hat einige dieser Szenen auch auf Videomaterial festgehalten. So gelten die beiden für die Staatsanwaltschaft als Veranstalter eines nicht genehmigten Aufzuges, bei dem es zu massiven Ausschreitungen gekommen ist.