Eines ist sicher: Das gibt noch richtig Ärger beim Einsteigen! Ein neues, knallhartes Verbot wird viele Fahrgäste in den Bussen und Bahnen des Dortmunder Verkehrsunternehmens DSW21 kalt erwischen und hart treffen.
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Pendler, Schüler, Studenten und viele weitere Fahrgäste fahren nicht einfach nur mit Bus oder Bahn zur Arbeit, zur Uni oder zur Schule, sondern sie müssen ja auch erst einmal zur Haltestelle kommen – und nach dem Aussteigen dann weiter zum Zielort. Da bieten sich E-Scooter beziehungsweise E-Tretroller geradezu an. Bisher zumindest.
Dortmund: E-Tretroller in Bussen und Bahnen verboten
Immer mehr Nahverkehrsunternehmen landauf, landab verbieten es, die E-Scooter in Bussen und Bahnen mitzunehmen. Zum 1. März ziehen die Busse und Stadtbahnen des Dortmunder Nahverkehrsunternehmens DSW21 jetzt nach. Diese fahren nicht nur in Dortmund, sondern zum Beispiel auch in Castrop-Rauxel, Schwerte und Lünen.
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Hintergrund des Verbots sind aktuelle Erkenntnisse von Fachleuten zu möglichen Gefahren durch Akku-Brände bei E-Tretrollern. „Die dabei entstehende Rauchgas-Entwicklung stellt in den Nahverkehrs-Fahrzeugen ein ernstzunehmendes Risiko dar“, betont DSW21. Daher gibt es klare Ansage: „Wer ab dem 1. März 2024 trotz des Verbots einen E-Tretroller in Bussen oder Stadtbahnen von DSW21 mitführt, wird des Fahrzeuges verwiesen.“
DSW21 fürchtet Explosion von E-Scooter-Akkus
DSW21-Betriebsleiter Ralf Habbes dazu: „Wir haben uns diese Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht. Denn wir wissen natürlich, dass einige Fahrgäste die E-Tretroller in unseren Fahrzeugen mitnehmen, um damit im Anschluss ihre restliche Wegstrecke zurückzulegen. Das ist im Sinne der Verkehrswende grundsätzlich auch eine sinnvolle Kombination klimafreundlicher Verkehrsmittel. Wenn es aber um eklatante Sicherheitsrisiken geht, die von allen Fachleuten einheitlich bewertet werden, müssen wir im Sinne der Fahrgäste eine konsequente Regelung treffen. Dafür bitten wir um Verständnis.“
Nach mehreren Vorfällen mit brennenden E-Tretrollern im europäischen Ausland hat in Deutschland die „Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH“ (STUVAtec) ein brandschutztechnisches Gutachten für die Fahrzeuge im Nahverkehr erstellt. Demnach können brennende Lithium-Ionen-Akkus explosionsartig Energie und Brandgase freisetzen, die schon in kleinen Dosen eine gesundheitsgefährdende Wirkung haben. Da sich derartige Brände nicht ankündigen, sondern ganz plötzlich entstehen, ist von einer potenziellen Gefährdung für die Fahrgäste auszugehen.
Dortmund: Evakuierung in Stadtbahn-Tunneln nicht möglich
Ralf Habbes: „Beim Ausweichen dieser Rauchgase müssten wir unverzüglich alle Fahrgäste aus dem Fahrzeug evakuieren. Dies ist aber weder in den Stadtbahn-Tunneln noch im Busverkehr zu jeder Zeit an jedem Ort unmittelbar möglich. Das Verbot ist daher alternativlos und betrifft pauschal alle Arten von E-Tretrollern.“
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Ausgenommen von dem neuen Verbot in Dortmund und Umgebung sind Pedelecs, da deren Akkus deutlich höhere Sicherheitsstandards aufweisen als bei E-Tretroller. DSW21 appelliert an die Hersteller der E-Tretroller, genauso so hohe Standards umzusetzen. Dann könne das Verbot eines Tages auch wieder aufgehoben werden.