Dortmund.
In Dortmund gilt wieder eine Maskenpflicht in der Innenstadt! In ganz NRW werden die Corona-Maßnahmen verschärft.
Darauf reagieren jetzt auch die Ruhrgebietsstädte. Was das für deinen Einkaufbummel in Dortmund bedeutet, erfährst du hier.
Dortmund: Maskenpflicht in der Innenstadt – auch auf dem Weihnachtsmarkt
Wer ab sofort durch die Dortmunder Innenstadt zieht, muss mindestens eine medizinische, wenn nicht eine FFP2-Maske tragen. Mit dieser Wiedereinführung der Maskenpflicht reagiert die Stadt auf die steigenden Infektionszahlen während der andauernden Corona-Pandemie.
Doch ganz so einfach ist die Regelung nicht, denn sie gilt nicht nur an bestimmten Plätzen, sondern auch während festgelegter Uhrzeiten. Betroffen davon sind Teile der Innenstadt sowie der Wochenmarkt und auch der Weihnachtsmarkt.
Hier eine Übersicht der Plätze der Dortmunder Innenstadt, an denen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss:
- Markt
- Durchgang Markt Reinoldikirchplatz
- Reinoldikirchplatz
- Friedhof
- Hansaplatz
- Platz von Netanya
- Kleppingstraße
- Willy-Brandt-Platz
- Platz von Leeds
- Kampstraße
- Platz Der Deutschen Einheit
- Katharinenstraße
- Katharinenstraße Ecke Kampstraße
- Teilfläche Petrikirchplatz
Die Maskenpflicht gilt hier jeweils während der Öffnungszeiten der Dortmunder Weihnachtsstadt, also montags bis donnerstags von 10.00 bis 22.00 Uhr, freitags und samstags bis 23.00 Uhr und sonntags erst ab 12.00 bis 22.00 Uhr.
Dortmund: Maskenpflicht auch auf den Wochenmärkten – SIE sind davon ausgenommen
Weiterhin gilt die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen Westen- und Ostenhellweg immer zwischen 9.00 und 20.00 Uhr, jedoch nicht in den Seitenstraßen. Bei den Wochenmärkten wird die Sache dann schon wieder komplizierter.
Auf folgenden Wochenmärkten gilt die Maskenpflicht meist zwischen 7.00 und 13.00 Uhr:
- Hansamarkt: mittwochs 7.00 bis 14.00 Uhr, samstags bis 15.00 Uhr, freitags 8.00 bis 15.00 Uhr
- Nordmarkt: dienstags und freitags 7.00 bis 13.00 Uhr
- Davidismarkt: samstags 7.00 bis 13.00 Uhr
- Aplerbecker Markt: donnerstags 7.00 bis 13.00 Uhr
- Brackeler Markt: donnerstags 7.00 bis 13.00 Uhr
- Dorstfelder Markt: freitags 7.00 bis 13.00 Uhr
- Evinger Markt: freitags 7.00 bis 13.00 Uhr
- Hörder Markt: dienstags und freitags 7.00 bis 13.00 Uhr
- Hombrucher Markt: mittwochs und samstags 7.00 bis 13.00 Uhr
- Huckarder Markt: dienstags und freitags 7.00 bis 13.00 Uhr
- Lütgendortmunder Markt: mittwochs und samstags 7.00 bis 13.00 Uhr
- Mengeder Markt: mittwochs und samstags 7.00 bis 13.00 Uhr
- Scharnhorster Markt: donnerstags 7.00 bis 13.00
Ausgenommen von Regel sind Kinder bis zum Schuleintritt, bis zum 13 Lebensjahr darf noch eine Alltagsmaske getragen werden. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss das nachweisen können.
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Zudem darf an festen Steh- oder Sitzplätzen an Imbissen die Maske runtergezogen werden, damit die gekauften Speisen und Getränke verzehrt werden können. Verkäufer in den Weihnachtsmarkt-Buden dürfen bei vergleichbarem Schutz, wie Plexiglas-Abtrennungen, ebenfalls auf die Maske verzichten. Gelten soll die Maskenpflicht zunächst bis einschließlich dem 21. Dezember, wie die Stadt Dortmund ankündigt. (mbo)