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Tragisches Unglück in Dortmund ++ Kind fällt aus Hochhaus meterweit in die Tiefe

Ein Kind ist am Wochenende aus einem Hochhaus acht Meter in die Tiefe gestürzt. Jetzt ermittelt die Polizei.

© Wüllner / News 4 Video-Line TV

Polizei, Rettungsdienst und Telefonseelsorge: Die wichtigsten Notrufnummern

In Notsituationen ist es wichtig die richtige Telefonnummer parat zu haben. Im Video erklären wir die wichtigsten Notrufnummern.

Dramatische Szenen am Samstag (21. Juni) in Dortmund. Wie die Feuerwehr Dortmund den „Ruhr Nachrichten“ mitteilte, ist ein Kind am Nachmittag aus einem Mehrfamilienhaus in die Tiefe gestürzt.

Demnach soll es sich dem Bericht zufolge um einen kleinen Jungen (6) handeln, der aus zunächst ungeklärter Ursache aus etwa acht Metern heruntergefallen war. Eine Sprecherin der Polizei Dortmund bestätigte den Zwischenfall am Montagmorgen (23. Juni) auf Nachfrage von DER WESTEN, sprach aber von einem Mädchen. Es hat den Sturz überlebt, sich aber schwere Verletzungen zugezogen.

Kind stürzt aus Hochhaus – Hubschrauber-Einsatz

Der Notruf aus dem Dortmunder Stadtteil Asseln ging am Samstag gegen 16.50 Uhr ein. Weil das Kind aus so großer Höhe gefallen war, rückte die Feuerwehr nicht nur mit mehreren Rettungswagen an, sondern forderte auch einen Rettungshubschrauber an, um das Unfallopfer schnellstmöglich versorgen zu können.

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Nach einer Erstversorgung am Unfallort kam das Kind ins Krankenhaus. Auch die Mutter des Kindes musste nach Angaben der „Ruhr Nachrichten“ wegen eines Schocks behandelt werden.

Das Kind stürzte aus diesem Mehrfamilienhaus in Dortmund in die Tiefe. Credit: Wüllner / News 4 Video-Line TV

Wie schwer die Verletzungen des Kindes sind, konnte die Feuerwehr Dortmund kurz nach dem Unglück zunächst nicht sagen. Die Polizei sprach am Montag von schweren, aber nicht lebensgefährlichen Verletzungen.

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Polizei ermittelt nach Hochhaus-Sturz in Dortmund

Das Kriminalkommissariat hat die Ermittlungen in dem Fall aufgenommen. Ersten Ermittlungen der Polizei zufolge war das Mädchen zum Zeitpunkt des Unglücks für einen kurzen Moment allein in der Wohnung.


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Die Polizei Dortmund schließt deshalb eine Straftat aus. Von einer Verletzung der Aufsichtspflicht kann bei einer kurzen Zeitspanne nicht die Rede sein. Denn laut BGB dürfen Kinder bereits ab vier Jahren für einen Zeitraum von 15 bis 30 Minuten ohne Aufsicht in den eigenen vier Wänden bleiben. Ab dem siebten Lebensjahr dürfen Eltern sogar für rund zwei Stunden das Haus verlassen.