Gut 5400 Dortmunder werden am Montag mit Spannung Richtung Karlsruhe geblickt haben: Dort entschied das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Betreuungsgeldes. Die Richter kippten die sogenannte „Herdprämie“ aus formalen Gründen. Wir verraten, welche Auswirkungen das für Dortmund hat.
Dortmund.
5451 Dortmunder beziehen derzeit den Zuschuss von 150 Euro monatlich, weil sie ihre Kinder zu Hause betreuen (Stand 30. Juni 2015). Ein Jahr zuvor waren es zum gleichen Termin 2094. Damit ist die Zahl der Bezieher wie in ganz NRW auch in Dortmund rasant gestiegen, hat sich mehr als verdoppelt.
5000 Kinder pro Jahr
Zu berücksichtigen ist dabei eventuell eine kleine Verlustrate von Berechtigten, die 2014 keinen Antrag gestellt haben, weil ihre Kinder in Kürze aus der Altersspanne herauswuchsen. Zur Einordnung: In Dortmund werden pro Jahr rund 5000 Kinder geboren, der Zuschuss wird für die Zeit zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat für maximal 22 Monate geleistet. Bei der Einführung des Betreuungsgelds zum 1. August 2013 lagen laut Stadtsprecherin Anke Widow 26 Anträge vor.
Nachdem sich die neue Sozialleistung herumgesprochen hatte, stieg die Zahl und bewegte sich seitdem auf einem Niveau von 400 bis 450 pro Monat. Im Jahr 2014 füllten insgesamt 2938 Eltern die Antragsformulare aus. Geschlecht, Stadtbezirke oder Migrationshintergrund werden laut Anke Widow nicht erfasst.
Zunächst bleibt alles beim Alten
Kritiker der Unterstützung hatten vor allem moniert, dass sie Mütter von der Berufstätigkeit abhält und ärmere Migrantenfamilien davon, ihre Kinder in eine Kita zu schicken, was für den Spracherwerb aber sinnvoll sei. Wie es mit dem Betreuungsgeld jetzt weitergeht, muss nach dem Urteil auf Länderebene geklärt werden. In Dortmund bleibt zunächst alles beim Alten. Bis zu einer gültigen Rechtsverordnung zum Thema nimmt das Versorgungsamt weiterhin Anträge entgegen.
2015-07-21 16:58:00.0