Wegen einer Gehaltsaffäre beim USB muss Ex-Geschäftsführer Werner Meys 5000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Er stand am Freitag vor Gericht.
Bochum.
Der Anklage zufolge soll alles eine abgekartete Sache gewesen sein. Im Sommer 2012 hatte der langjährige Betriebsratsvorsitzende des Umweltservice Bochum (USB), Jürgen Becker (59), eine Gehaltserhöhung um viele hundert Euro erhalten, obwohl er gar keine anderen Aufgaben erfüllte als bisher. Eingefädelt haben soll dies der ehemalige Geschäftsführer des USB, Werner Meys (64). Beide saßen gestern auf der Anklagebank des Amtsgerichts.
Staatsanwalt Holger Hemig warf ihnen Untreue beziehungsweise Beihilfe vor sowie einen Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz, das es verbietet, einen Betriebsrat „um seiner Tätigkeit willen“ zu begünstigen.
5000 Euro an den Bochumer Kinderschutzbund
Das Ergebnis des Prozesses: Meys muss 5000 Euro an den Bochumer Kinderschutzbund zahlen, dann würde das Gericht das Verfahren einstellen. Das Verfahren gegen Becker wurde ohne Auflagen eingestellt. Das Gericht sprach von „geringer Schuld“.
Damals war Becker, ein Kehrmaschinenfahrer, der seit 20 Jahren für den Betriebsrat freigestellt ist, gleich um mehrere Gehaltsklassen nach oben geklettert. Meys hatte ihm die Leitung einer, wie es hieß, neu geplanten Abteilung für „Kundenservice“ angeboten. Die Stelle kam damals allerdings gar nicht zustande, die üppige Gehaltsaufstockung – auf rund 5500 Euro – aber sehr wohl. Laut Anklage soll es sich um eine rein fiktive Stelle gehandelt haben. Sie sei weder offiziell ausgeschrieben gewesen noch sei der Vorgang dem Betriebsrat vorgelegt worden. Und zwischen den beiden soll alles abgesprochen gewesen sein. Rund ein Jahr hatte Becker, der auch Mitglied des Aufsichtsrates ist, diese erhöhten Gehälter erhalten, der Staatsanwalt nennt einen Schaden von mehr als 8400 Euro.
„Es gab nicht den Versuch, etwas unter den Tisch zu kehren.“
Beide Angeklagte wiesen es von sich, krumme Sachen gemacht zu haben. Meys erklärte, dass Becker allein schon durch sein Angebot, die Stelle mit ihm besetzen zu wollen, einen rechtlichen Anspruch darauf erwirkt habe. Das habe ihm der Personalchef so gesagt. Und so kam Becker in den Genuss der saftigen Gehaltserhöhung. Meys ist sich keiner Schuld bewusst: „Niemand hat mir gesagt im eigenen Hause: Du machst dich strafbar.“ Und er versicherte: „Es gab nicht den Versuch, etwas unter den Tisch zu kehren.“
Der Ankläger hat da aber seine Zweifel; er sieht Hinweise, dass „etwas nicht transparent sein sollte“. Eine etwaige Gegenleistung für die mutmaßliche Begünstigung Beckers wurde vor Gericht allerdings nicht thematisiert. Auch in der Anklage steht dazu nichts.
Aufgeflogen war der Fall durch einen anonymen Hinweis an andere USB-Verantwortiche, so dass der Staatsanwalt eingeschaltet wurde. Der Vertrag von Meys war infolge der Anklage nicht verlängert worden. Becker wurde in die alte Gehaltsklasse zurückgestuft. Ob er das zu viel gezahlte Geld erstatten muss, soll noch ungeklärt sein.