Vorläufiger Schutz für das Opel-Verwaltungsgebäude endet am 5. Mai. Nach Einschätzung der Behörden läuft es aber auf einen dauerhaften Erhalt hinaus.
Bochum.
Das vorläufig unter Denkmalschutz gestellte Verwaltungsgebäude im Opel-Werk I in Laer wird voraussichtlich auch auf Dauer den Denkmalstatus erhalten. „Es spricht jedenfalls vieles dafür“, sagt Wolfgang Otto, der Leiter der Unteren Denkmalbehörde.
Sie ist für das Verfahren und den Eintrag in die Denkmalliste zuständig und wartet nun noch auf ein zweites, detaillierteres Gutachten, das vom Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) in Auftrag gegeben wird. Noch steht dessen Beauftragung allerdings aus, weil der LWL-Haushalt noch nicht genehmigt ist.
„Das Verwaltungsgebäude ist ein Denkmal“
„Wir werden aber auf absehbare Zeit mit der Eintragung beginnen können“, sagt Wolfgang Otto von der Unteren Denkmalbehörde, der, wie er sagt, noch nie erlebt habe, dass ein zunächst als Denkmal eingeschätztes Gebäude später doch keinen Denkmalschutz erhalten hat. Dass der vorläufige Schutz für das Verwaltungsgebäude ebenso wie für ein weiteres, deutlich kleineres Gebäude im Werk I, das einst für die Acetylenerzeugung genutzt wurde, nach Ablauf der halbjährigen Frist am 5. Mai endet, sei kein Problem. Es handle sich um ein laufendes Verfahren, die Gebäude seien weiterhin geschützt.
Nach Auskunft des LWL ist nicht einmal ein zweites Gutachten nötig. „An der Einschätzung wird sich nichts mehr ändern. Das Verwaltungsgebäude ist ein Denkmal“, sagt Sprecher Markus Fischer. Das zweite Gutachten solle dazu dienen, Details heraus zu arbeiten.
Experte für Industriegebäude
Auch das zweite Gutachten könnte von Rolf Höhmann erstellt werden. Der Darmstädter hat bereits die erste Begutachtung vorgenommen und dabei sämtliche Opel-Anlagen in Bochum unter die Lupe genommen. Zwei Gebäude sind nach seiner Einschätzung erhaltenswert. Höhmann hat auch die Opel-Werksanlage in Rüsselsheim sowie das unter Denkmalschutz gestellte Volkswagen-Werk untersucht und gilt als Experte für Industriedenkmäler.
130.000 Euro Grunderwerbssteuer
Werk I geht zum 1. Juli 2015 für den symbolischen Kaufpreis von 1 Euro in den Besitz der Entwicklungsgesellschaft Bochum Perspektive 2022 über, an der zu 51 Prozent die Stadt Bochum und zu 49 Prozent Opel beteiligt ist. Fällig werden Grunderwerbssteuern in Höhe von 130.000 Euro. Aufgabe der Gesellschaft ist die Entwicklung des Areals.
Für die erste Ansiedlung im Jahr 2017 gibt es eine Absichtserklärung des Logistikers DHL. Die derzeit laufenden Vertragsgespräche will die Bochum Perspektive im zweiten Halbjahr 2015 erfolgreich abschließen.
Sollte der Denkmalschutz dauerhaft bestehen, steht die Gesellschaft Bochum Perspektive als künftige Eigentümerin vor der Frage, wie das Gebäude D I mit der markanten, verglasten Rotunde und dem Opel-Schriftzug auf dem Dach genutzt und nötige Maßnahmen am Bauwerk finanziert werden können. Vor allem der Brandschutz und die energetische Sanierung des in den 1960er Jahren erstellten Gebäudes dürften hohe Kosten verursachen.
Ungemach droht in jedem Fall, die Politik hatte sich im Vorfeld gegen einen Denkmalschutz ausgesprochen. SPD-Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz hatte für den Fall, dass das Gebäude dauerhaft unter Schutz gestellt wird, sogar angekündigt, eine Ministerentscheidung in dieser Sache anstrengen zu wollen. Die Meinungen in den Reihen ihrer Partei über das Gebäude gehen aber auseinander. Im Moment gebe es eine „friedliche Koexistenz“ beider Lager, der Befürworter des Denkmalschutzes und derjenigen mit ablehnender Haltung, innerhalb der SPD-Fraktion, so Ratsherr Hans Hanke. Seine Einschätzung ist eindeutig: „Der Opel-Verwaltungsbau ist eines der bekanntesten Gebäude Bochums. Wenn das kein Denkmal ist, dann weiß ich auch nicht.“