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Opel-Vertrauensmann zieht für Job im Bochumer Werk 3 vor Gericht

Opel-Vertrauensmann zieht für Job in Werk 3 vor Gericht

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Opel-Vertrauensmann Rainer Weinmann wehrt sich vor dem Arbeitsgericht (Marienplatz) gegen eine Abmahnung wegen eines Zwischenfalls vor Werk 1 Foto: STEFAN AREND
Rainer Weinmann hat sich für einen der 265 Ersatzarbeitsplätze im Opel-Werk 3 beworben, die im Zuge der Werksschließung neu geschaffen wurden. Opel erteilte dem Vertrauensmann und Betriebsrat aber eine Absage. Der 35-Jährige hält diese Entscheidung für politisch motiviert und zieht vor Gericht.

Bochum. 

Für Rainer Weinmann ist es eine Frage der Existenz. Ob die Ablehnung seiner Bewerbung für einen der 265 Ersatzarbeitsplätze im Warenverteilzentrum (Werk III) Opels Antwort auf die Arbeit des 35-Jährigen als Betriebsrat in der MLPD-nahen Liste „Offensiv“ ist, darüber muss demnächst das Arbeitsgericht entscheiden.

265 Ersatzarbeitsplätze bei Neovia

Weinmann, seit September 1996 als Anlagenführer bei Opel beschäftigt, brachte am Donnerstag durch seinen Anwalt eine Klage gegen die Adam Opel AG auf den Weg. Ziel ist es, einen der neu geschaffenen Arbeitsplätze bei Neovia im Werk III zu erhalten. Die Ablehnung seiner Bewerbung sei allein politisch motiviert, sagt Weinmann: „Opel versucht ganz offensichtlich auf perfide Art und Weise, einen kritischen Kollegen wie mich loszuwerden.“

Mit Blick auf die Mitte Dezember anstehende Schließung des Werkes in Laer hatte Opel angeboten, Ersatz-Jobs bei Neovia in Langendreer zu schaffen: 20 im Bereich Service, Werkstatt & Verkauf, 40 im Bereich Facility-Management und Werkschutz und 205 im Bereich Teile & Zubehör.

Weinmanns Bewerbung war nach Angaben seines Anwalt eine von 238 für die Abteilung Teile & Zubehör. Der Opel-Vertrauensmann wehrt sich insbesondere gegen die von der Neovia-Personalleiterin gegebene Auskunft zur Absage. Die Frau hätte am Telefon erklärt, es sei „aktenkundig nachgewiesen“, dass er mit einem Gabelstapler nicht umgehen könne.

Abmahnung im Juni 2013

Diese Aussage bezieht sich auf eine Abmahnung, die Weinmann im Juni 2013 erhalten hatte, nachdem er mit einem Gabelstapler eine Absperrung, ein Flatterband, durchbrochen hatte, um zu einer Informationsveranstaltung zur Werksschließung zu fahren. Wie berichtet, hatte Weinmann später vergeblich vor dem Arbeitsgericht gegen die Abmahnung geklagt.

Weinmanns Anwalt hält den Hinweis auf die Abmahnung für einen „Vorwand für die Ablehnung seiner Bewerbung, um damit ihr tatsächliches Motiv, nämlich die gezielte politische Diskriminierung, zu verschleiern“. Bettina Dunkel von der Opel-Personalleitung widerspricht: Bei der Entscheidung, Herrn Weinmann nicht zu berücksichten, hätten „sachfremde oder diskriminierende Motive keine Rolle gespielt“.

Die Überzeugung Weinmanns, dass ihm allein „auch aufgrund seines Betriebsratsmandates ein Anspruch auf Übernahme in das Werk 3 zusteht“, wie es in der Klageschrift heißt, teilt indes Opels Betriebsratsvorsitzender Rainer Einenkel nicht: „Betriebsräte werden in dem Verfahren nicht besser gestellt oder bevorzugt.“ Gleichwohl hat Einenkel die Personalleitung angeschrieben und gebeten, den Vorgang zu prüfen.