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Nach der Tat hatte er noch Sex mit der Mutter: Bundesgerichtshof verurteilt Bochumer wegen Kindesmord

Nach der Tat hatte er noch Sex mit der Mutter: Bundesgerichtshof verurteilt Bochumer wegen Kindesmord

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Die Mutter schickte er in die Badewanne

Täter erstickte das zweijährige Mädchen mit einem Kissen

Verteidigung will in Revision gehen

Bochum. 

Das Gericht bezeichnet ihn als machtgierig, hinterhältig und selbstverliebt: Ein 41-jähriger Bochum ist vom Bundesgerichtshof zu lebenslänglicher Haftverurteilt worden.

Er soll die zweijährige Tochter seiner damaligen Partnerin im November 2014 mit einem Kissen erstickt und getötet haben.

Nach der Tat hatte er noch Sex mit der Mutter

Besonders ekelhaft: Er schickte die Mutter in die Badewanne, damit er das kleine Mädchen ungestört töten konnte. Nach der Tat hatte er sogar noch Sex mit der Mutter.

Diese bemerkte den Tod ihrer Tochter erst am nächsten Morgen.

Der Grund für den heimtückischen Mord: Das Mädchen soll ihm in der Beziehung zu dessen Mutter im Weg gestanden haben.

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(fb)

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