Zum letzten Mal werden am Montag im Bochumer Opel-Werk II Getriebe gefertigt. Die Produktion steht an diesem Tag aber nicht im Vordergrund, vielmehr geht es um die Zukunft der Mitarbeiter. Jeder Einzelne muss bis Jahresende entscheiden, ob er bei Opel bleiben will oder nicht – die Abfindung wird dabei eine Rolle spielen.
Bochum.
Am Montag endet im Bochumer Opel-Werk die Getriebefertigung. Am letzten Arbeitstag in ihrem Werk sollen die knapp 300 Beschäftigten nur noch wenige Getriebe bauen, im Vordergrund steht eine Information durch die Personalabteilung und das Arbeitsamt, wie es für sie weitergeht. Jeder Einzelne muss für sich zunächst entscheiden, ob er bei Opel bleiben will oder nicht.
Wer bleiben will, wird für die Fahrzeugfertigung umgeschult und kann danach ins Werk I wechseln, das allerdings Ende 2014 ebenfalls schließen soll. Möglich ist aber auch ein Wechsel an einen anderen Opel-Standort in Deutschland. Wer gehen will, kann ab Januar 2014 in eine Transfergesellschaft wechseln. Ausschlaggebend dürfte für die meisten die Höhe der Abfindung sein, die ihnen in diesem Fall zusteht. Sie folgt einem Sozialplan aus 2011, der für den Abbau von 600 Stellen galt. Die Schließung des Getriebewerks, die bereits damals auf der Agenda stand, wurde seinerzeit bis 2013 verschoben.
Prämien für Kurzentschlossene
Und so wird die Abfindung demnach berechnet: Das Alter des Beschäftigten wird multipliziert mit den Jahren seiner Betriebszugehörigkeit und seinem monatlichen Bruttoentgelt. Das Ergebnis wird dann durch 35 geteilt. Zwei Beispiele: Ein 40-Jähriger, der 15 Jahre bei Opel gearbeitet hat und 3100 Euro verdient, erhielte 53.142 Euro, ein 55-Jähriger mit 24 Jahren Betriebszugehörigkeit käme auf 116.914 Euro. Da nach Informationen dieser Zeitung maximal 24 Jahre Betriebszugehörigkeit angerechnet werden, wäre dies auch so ziemlich die höchste Abfindung, die erzielt werden kann.
Dem Sozialplan aus 2011 zufolge zahlt Opel jedoch noch bis zu acht Monatsgehälter an Zusatzprämie für Kurzentschlossene. Damals erhielt volle acht Gehälter, wer binnen vier Wochen unterschrieb, anschließend schmolz die Prämie schrittweise auf drei Monatsgehälter. Mit dieser „Turboprämie“ können langjährig Beschäftigte demnach auf rund 140.000 Euro Abfindung kommen, die sie freilich noch versteuern müssen. Dabei geht in der Regel etwa ein Drittel an den Fiskus, Sozialabgaben fallen nicht mehr an.
Diese Regelung ist weit entfernt von den Rekordabfindungen, die der Handybauer Nokia 2008 bei der Schließung seines Bochumer Werks zahlte, liegt aber im üblichen Rahmen, mit der Extraprämie eher darüber. Die IG Metall hatte das Angebot begrüßt.
Regelung ist nicht auf gesamtes Werk übertragbar
Es gilt allerdings nur für die Beschäftigten der Getriebefertigung. Wie viel diejenigen erhalten, die für die verbleibenden 15 Monate in die Autoproduktion wechseln, müssen IG Metall und Management in den kommenden Wochen erst noch aushandeln. Die Regelung aus 2011 sei nicht auf das gesamte Werk übertragbar, betonte Opel.
Wer die Abfindung nimmt, kann zum 1. Januar in eine Transfergesellschaft wechseln. Für maximal ein Jahr zahlt dort die Arbeitsagentur Transfer-Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent (für Eltern) des Nettolohns, Opel stockt es wie in Transfergesellschaften üblich auf 80 Prozent auf. Wichtig für jene, die in dem Jahr keine neue Stelle finden: Die Zeit in der Transfergesellschaft wird nicht auf die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes angerechnet.