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Ehemaliger Asta-Chef soll für Pleite-Party 180.000 Euro Schadenersatz zahlen

Ex-Asta-Chef soll für Pleite-Party 180.000 Euro zahlen

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Foto: WAZ
Der Feten-Flop an der Ruhr-Universität ereignete sich vor sechs Jahren. Am Mittwoch gab es das juristische Nachspiel am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Der ehemalige Asta-Vorsitzende und sein damaliger Finanzreferent müssen 180.000 Euro zurückzahlen

Bochum. 

Culcha Candela, Juli und 2Raumwohnung: Es war die 1. Liga der deutschen Popmusik, die der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) für die Semesterabschluss-Party 2007 buchte. 100.000 Euro gingen allein für die Gagen der Bands drauf. Um sämtliche Kosten zu decken, hätten 5000 zahlende Besucher in der Mensa feiern müssen. Problem Nr: 1: Die Mensa fasst nur 2500 Menschen. Problem Nr. 2: Es kamen 1000.

Der Asta erlitt ein finanzielles Desaster. Auf rund 220.000 Euro wurden die Verluste beziffert. Der Schuldige war schnell ausgemacht: Dem Asta-Vorsitzenden wurde vorgeworfen, das Geld der Studenten ohne jede Verantwortung und halbwegs seriöse Kalkulation verprasst zu haben.

Finanzreferent mit verurteilt

2009 wurde der Jurastudent wegen Untreue zu einer Geldstrafe auf Bewährung und Sozialstunden verurteilt. Am Mittwoch folgte die Verhandlung am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wegen Schadensersatz. Dessen Urteil wiegt für den Ex-Asta-Chef und seinen einstigen Finanzreferenten deutlich schwerer. Zwar reduzierte die Kammer den von dem Führungsduo zu verantwortenden Schaden. Beide müssen laut Urteil jedoch 180.000 Euro an den Asta und damit an die 41.000 Studenten der Ruhr-Uni zurückzahlen.

Ob die beiden Ex-Veranstalter in der Lage sind, das Geld aufzubringen, blieb am Mittwoch offen. Auch der Asta wollte sich zu dem Urteil nicht äußern. „Wir werden zunächst intern beraten“, hieß es am Nachmittag auf WAZ-Anfrage.