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Küchenmesser-Mord in Bochum: Brisantes Detail rückt Fall in ein völlig neues Licht

Küchenmesser-Mord in Bochum: Brisantes Detail rückt Fall in ein völlig neues Licht

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Großeinsatz in der Bochumer Alleestraße Foto: Justin Brosch
  • Am Mittwoch wurde ein 23-jähriger Student in der Bochumer Innenstadt niedergestochen
  • Opfer und Täter sollen gemeinsam studiert haben
  • Zeuge: Der Tatverdächtige soll seinem Opfer zwei Stunden aufgelauert haben

Bochum. 

Am Mittwoch wurde ein 23-jähriger Student in Bochum mit einem Küchenmesser niedergestochen und ist in der Nacht im Krankenhaus verstorben.

Fest steht: Opfer und Täter kannten sich. Der Tatverdächtige ist ebenfalls 23 Jahre alt und soll vor einigen Jahren mit ihm in Bochum studiert haben.

Im Gespräch mit DER WESTEN gab die Staatsanwaltschaft jetzt weitere Details zur tödlichen Messerattacke in der Bochumer Innenstadt bekannt.

Staatsanwaltschaft Bochum: Opfer und Täter kannten sich aus Technikverein

„Beide haben zusammen studiert. Gesicherte Informationen, an welcher Hochschule das war, liegen uns noch nicht vor“, erklärt Staatsanwalt Michael Nogaj gegenüber DER WESTEN. Sie sollen aber beide Elektrotechnik studiert haben.

Das 23-jährige Opfer soll privat außerdem in einem Technikverein aktiv gewesen sein. „Auch der Beschuldigte stand im Austausch mit diesem Technikverein. Er war zwar kein festes Mitglied, aber auch daher kannten sie sich“, so Staatsanwalt Nogaj weiter.

Im Verein habe man sich mit Technik-Problemen befasst, die Studenten seien hier aus- und eingegangen.

Der Technikverein befindet sich auf der Alleestraße, an der es am Mittwoch zur tödlichen Messerattacke gekommen ist.

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Tatverdächtiger hat Opfer zwei Stunden aufgelauert

Brisant ist auch die Aussage eines Zeugen, die einen geplanten Mord nahelegt.

„Es gibt einen Zeugen, der hat den Beschuldigten dort zwei Stunden stehen sehen“, so Nogaj. Dieses Verhalten lege der Staatsanwaltschaft weiterhin die Vermutung nahe, dass der Tatverdächtige dort mit dem Küchenmesser auf das Opfer gewartet habe.

Tatmotiv? Mutmaßlicher Täter soll psychiatrisch untersucht werden

Aus diesem Grund sitzt der Tatverdächtige (23) seit Donnerstag wegen des Verdachts des heimtückischen Mordes in U-Haft.

Einen Anwalt habe der mutmaßliche Täter bisher noch nicht. Dem Beschuldigten wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Mit diesem würden dann Gespräche dazu geführt, ob und wann der Tatverdächtige sich einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen muss.

„Das Ergebnis des Gutachtens könnte erhellend für Persönlichkeitsstruktur des Beschuldigten und den Hintergrund der Tat sein“, erklärt Staatsanwalt Nogaj abschließend.