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Schalke beginnt Umbau des Parkstadions

Schalke beginnt Umbau des Parkstadions

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Foto: Hans Blossey
Für das Projekt sind vier Ausführungsstadien vorgesehen. Der erste Bauabschnitt beginnt Donnerstag. Der Trainingsbetrieb soll wenig gestört werden.

Gelsenkirchen. 

Das Warten hat wohl ein Ende. In den nächsten Wochen will der FC Schalke endlich mit den längst angekündigten Vorarbeiten zum Umbau des Parkstadions beginnen. Als Horst Heldt im März 2011 den Manager-Posten auf Schalke von seinem umstrittenen Vorgänger Felix Magath übernahm, kündigte der S04-Sportvorstand als eine seiner ersten Amtsmaßnahmen den Umbau des Vereinsgeländes in Gelsenkirchen-Erle an. Bisher passiert ist: nichts.

Vor mehr als einem Jahr präsentierte Schalke 04 dann das Ergebnis eines vom Klub ausgerufenen Architekten-Wettbewerbs zur Neugestaltung des Areals rund um die Arena und die Geschäftsstelle an. Der aufwändige Siegerentwurf mit dem „Tor auf Schalke“ als zentraler Anlaufpunkt versprach dabei Investitionen in Höhe von 25 Millionen Euro bis etwa ins Jahr 2018.

Ein wichtiger Bestandteil der Planungen markierte stets der Umbau des alten Parkstadions, das in den letzten Jahren von den Profis als Trainingsplatz genutzt wurde, zu einem modernen Kleinstadion für die U23. Angrenzen sollten daran zwei weitere Trainingsfelder für die Profis und die „Knappenschmiede“.

Parkhaus mit 500 Plätzen

Für das gesamte Projekt sind vier Ausführungsstadien vorgesehen, teilt der FC Schalke 04 nun mit. Der erster Bauabschnitt beginnt ab Donnerstag, 29. Januar und beinhaltet Rodungsarbeiten. Dabei soll der Stan-Libuda-Weg begradigt sowie ein erster Teilabschnitt zur Errichtung eines Parkhauses mit 500 Plätzen in Angriff genommen werden.

[kein Linktext vorhanden]Um den Trainingsbetrieb so wenig wie möglich zu stören, wurde der Zeitpunkt bewusst auf den Jahresbeginn gelegt. Die Rodung der Gehölze soll, immer abhängig von Wetteraspekten, innerhalb eines Zeitrahmens von drei bis vier Wochen erfolgen“, heißt es auf der Schalker Homepage. Und weiter: In jedem Fall müssen die Arbeiten bis Ende Februar abgeschlossen sein, da gemäß Landschafts- und Bundesnaturschutzgesetz während der Brutzeit der heimischen Vogelarten ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten weder beschädigt oder zerstört noch die brütenden Vögel dort gestört werden dürfen.