Ultra-Gruppen pflegen keine „Fankultur“, sondern eine „Subkultur“, die sich über das Gesetz stellt – diese deutlichen Worte findet der Staatsanwalt im Kölner Hooligan-Prozess. Er tadelt auch den 1. FC Köln.
Köln.
Im Kölner Hooligan-Prozess ist die Staatsanwaltschaft hart mit der „Subkultur“ gewalttätiger Fangruppen ins Gericht gegangen. Es sei falsch, hier von einer „Fankultur“ zu sprechen, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Montag in seinem Plädoyer. Vielmehr handele es sich um einen „subkulturelle(n) Raum, der nach eigenen Regeln funktioniert“ und von der Annahme ausgehe: „Für uns gelten die Gesetze nicht.“
Für die drei Angeklagten forderte Willuhn Bewährungsstrafen von zehn, neun und acht Monaten. Strafmildernd sei unter anderem zu berücksichtigen, dass die Angeklagten gestanden und sich nun schon seit Jahren von der Fangruppe „Wilde Horde“ ferngehalten hätten, sagte er. Die Verteidiger forderten deutlich niedrigere Bewährungsstrafen.
Zwei der Angeklagten hatten gestanden, im März 2012 auf der Autobahn einen Bus mit Fans von Borussia Mönchengladbach bedrängt zu haben, bis dieser auf einen Parkplatz abbog. Der dritte Angeklagte soll dort andere Ultras zur Gewalt angestachelt haben, bis sich herausstellte, dass in dem Bus keine gegnerischen Ultras saßen, sondern ganz normale Fußballfans. An der Beschädigung des Busses beteiligten sich die Angeklagten nicht. Das Urteil wird am Mittwoch gesprochen.
Ultra-Gruppen würden sich eigene Gesetze geben
Oberstaatsanwalt Willuhn warf den Ultra-Gruppen vor, sie wollten sich ihre eigenen Gesetze geben, so in einem kürzlich in Köln veröffentlichten sogenannten Verbundbrief. In diesem Papier stellten die „Boyz Köln“ zwar bestimmte Regeln auf, kündigten aber zugleich an, auf verbotene Pyrotechnik auch in Zukunft nicht verzichten zu wollen. Dass der 1. FC Köln Stadionverbote aufgehoben habe, gebe der Szene ein völlig falsches Signal, tadelte Willuhn. Auch Gewalt unter rivalisierenden Ultra-Gruppen könne nicht toleriert werden: „Die Einlassung „Wir wollten uns unter Ultras kloppen“ nutzt nichts vor dem Gesetz.“
Zwei der Verteidiger nahmen die Ultra-Gruppen dagegen zumindest teilweise in Schutz. „Da wird Menschen auch eine Heimat gegeben“, sagte der Anwalt Tobias Nikolaus Westkamp. Ultras hätten klar gegen Rechtsextremismus Stellung bezogen und stünden auch für die derzeitige Willkommenskultur. Anwalt Jan-Henrik Heinz sagte: „Der Schwerpunkt dieser Gruppen liegt eher in der Kultur als in der Subkultur.“ (dpa)