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Was für Flexpreis-Fahrer ohne Zugbindung gilt

Was für Flexpreis-Fahrer ohne Zugbindung gilt

Warten am Bahnsteig: Wenn ein Zug der Bahn richtig überfüllt ist, können manchmal nicht alle Fahrgäste mitfahren.
Warten am Bahnsteig: Wenn ein Zug der Bahn richtig überfüllt ist, können manchmal nicht alle Fahrgäste mitfahren. Foto: dpa
Wenn ein Zug überfüllt ist, müssen manchmal Fahrgäste aussteigen und auf eine andere Verbindung ausweichen.

Berlin. 

Mit einem Flexpreis-Ticket der Deutschen Bahn können Reisende auch überfüllte Züge nutzen. Dass die Fahrkarte am Geltungstag ohne Zugbindung gültig ist, bedeutet nicht unbedingt, dass diese Fahrgäste in solchen Fällen auf einen anderen Zug ausweichen müssen.

„Mit einem Flexpreis haben unsere Kunden theoretisch die Möglichkeit, jeden Zug zu nutzen, der durch ihr Ticket abgedeckt ist“, erklärt eine Sprecherin der Bahn. Ist ein Zug als ausgebucht gekennzeichnet, heiße das jedoch, dass eine große Zahl der Fahrgäste stehen müsse und im Einzelfall nicht alle Reisenden mitgenommen werden könnten. „Wir empfehlen daher jedem Kunden, der ein Ticket ohne Zugbindung hat, auf einen anderen Zug auszuweichen“, so die Sprecherin.

Gutscheine als Entschädigung

Wenn ein Zug akut überfüllt ist und Fahrgäste diesen daher aus Sicherheitsgründen verlassen müssen, unterscheidet die Bahn nach eigenen Angaben aber nicht zwischen verschiedenen Fahrkarten – also etwa, ob ein Fahrgast mit Sparpreis- oder Flexpreis-Ticket unterwegs ist. Vielmehr bittet die Bahn dann Reisende ohne eine Sitzplatzreservierung, auf einen anderen Zug auszuweichen. Im Gegenzug bekommen diese Fahrgäste einen Gutschein von 30 Euro.

Droht die Überfüllung eines Zuges, informiert die Bahn die Fahrgäste an den noch anzufahrenden Bahnhöfen. Per Durchsage oder durch Mitarbeiter werden Reisende gebeten, auf einen anderen Zug auszuweichen. Auch in diesem Fall gibt es einen 30-Euro-Gutschein. (dpa)