Private Vermieter können bei der Stornierung einer Ferienwohnung bis zu 90 Prozent des ursprünglichen Preises verlangen. Wird die Ferienwohnung in dem betreffenden Zeitraum anderweitig vermietet, muss der Vermieter den ursprünglichen Mietern das gezahlte Geld jedoch erstatten.
Hannover.
Bei Ferienwohnungen von Privatanbietern gilt das Mietrecht. Die Folge: Bei einer Stornierung der Buchung müssen Verbraucher mit hohen Kosten rechnen. „Die Miete muss man bezahlen, auch wenn man das Objekt nicht nutzt“, erklärt Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.
Dies ergibt sich aus Paragraf 537 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). So könnten private Vermieter einer Ferienwohnung bis zu 90 Prozent des ursprünglichen Preises verlangen. „Der Vermieter muss von seiner ursprünglichen Miete immer die Kosten abziehen, die er durch den Leerstand spart, zum Beispiel Reinigungs- oder Energiekosten.“
Allerdings darf der Vermieter nicht zweimal Geld für denselben Zeitraum kassieren. Das heißt: Wird die Ferienwohnung in dem betreffenden Zeitraum anderweitig vermietet, muss der Vermieter den ursprünglichen Mietern das gezahlte Geld erstatten. Die Beweislast hierfür trägt der Verbraucher, nicht der Vermieter. Allerdings gibt es einen Trick: „Sie können versuchen, die Ferienwohnung für den betreffenden Zeitraum noch einmal zu buchen“, rät Degott. „Ist sie belegt, ist das ein klares Zeichen.“ (dpa)